In der Corona-Krise wollen Bund und Länder wieder Gottesdienstbesuche erlauben – allerdings müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
feste Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein. Vorgeschrieben ist dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen und Hygienevorkehrungen.
Zentralratspräsident Josef Schuster begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung und der Länder. »Gottesdienste wieder weitestgehend zu ermöglichen, ist sehr erfreulich«, erklärte Schuster. Damit werde die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit ein Stück weit wiederhergestellt. Das Bundesverfassungsgericht habe gerade erst deutlich gemacht, »dass das pauschale Verbot von Gottesdiensten nicht verfassungskonform ist«.
Verantwortung Die jüdische Gemeinschaft werde ihrer Verantwortung nachkommen und Gottesdienste nur unter strikten Hygiene-Vorkehrungen durchführen, so Schuster weiter. »Ein entsprechendes Konzept hat der Zentralrat der Juden in der vergangenen Woche erarbeitet. Trotz der notwendigen Beschränkungen ist es immens wichtig für uns, wieder gemeinsam in der Synagoge Gottesdienste abhalten zu können. Gerade in der jetzigen Situation brauchen die Menschen Halt und Trost durch ihre Religion«, betonte der Zentralratspräsident.
Online-Angebote werde es dennoch weiterhin geben, »um auch jene Menschen zu erreichen, die durch die Corona-Pandemie nicht am Gottesdienst teilnehmen können«.
Für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen galt in der Corona-Krise ab Mitte März ein Versammlungsverbot. Einzelne Länder haben dies aber bereits gelockert oder dies angekündigt.
So finden in Sachsen seit vergangener Woche wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu 15 Besuchern statt. Andere Länder wie Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben ähnliche Schritte für die kommende Woche angekündigt, Hessen schon für diesen Freitag.
Lockerungen Vor den nun vereinbarten bundesweiten Lockerungen für Gotteshäuser hatte das Bundesinnenministerium mit Kirchen und Religionsgemeinschaften über Hygienekonzepte gesprochen.
Der Zentralrat der Juden hatte daraufhin in Zusammenarbeit mit der Orthodoxen Rabbinerkonferenz und der Allgemeinen Rabbinerkonferenz sowie den Jüdischen Gemeinden in Deutschland entsprechende Empfehlungen zur Hygiene in Synagogen erarbeitet.
Eine Übersicht mit Vorsichtsmaßnahmen stimmte der Bund jetzt mit dem Robert Koch-Institut ab. Darin vorgesehen sind Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste im kleinen Kreis. Auf religiöse Ereignisse wie Wallfahrten oder Prozessionen mit vielen Menschen soll verzichtet werden. Menschen mit Krankheitssymptomen sollen zu Hause bleiben, Weihwasserbecken werden nicht gefüllt.
Unter welchen Bedingungen religiöse Feiern wieder stattfinden sollen, haben die Religionsgemeinschaften jeweils für sich ausbuchstabiert. Die Evangelische Kirche in Deutschland plant zunächst Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, um das Infektionsrisiko zu senken. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt bislang leises Singen und besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion. dpa/ja