Potsdam

Brandenburg: Ja zum Existenzrecht Israels künftig Bedingung zur Einbürgerung

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Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ist in Brandenburg eine Bedingung zur Einbürgerung. Neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei »seit Anfang Juni dieses Jahres auch die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israels Bedingung für die Einbürgerung«, sagte Innenminister René Wilke im Landtag. Das sei in Absprache mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erfolgt.

Der Innenminister machte deutlich, dass es nicht um die Akzeptanz aller Entscheidungen der israelischen Regierung geht: »Es ist ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, das abgegeben wird«, sagte Wilke. »Es ist nicht das Bekenntnis, dass alles, was irgendein Regierungschef in Israel jemals tat und tun wird, ebenfalls Solidarität und Einverständnis bekommt.«

Der Antisemitismusbeauftragte Brandenburgs, Andreas Büttner, versicherte Israel seine Solidarität. »Israel ist das Versprechen auf Schutz und Selbstbestimmung«, sagte er. »Wer Israel angreift, greift dieses Versprechen an.«

Die CDU-Fraktion rief in einem Antrag dazu auf, dass der Landtag seine Solidarität mit Israel bekräftigt. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen gegebenenfalls zu verstärken und sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft werden.

Die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin sagte: »Es ist gerade jetzt an der Zeit, nicht zu schweigen.« Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Innenminister Wilke sagte, bisher hätten sich mehrere EU-Staaten gegen eine solche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden ausgesprochen, um die Verhandlungen über das Atomabkommen nicht zu torpedieren. »Dieser Sachverhalt hat sich jetzt verändert«, sagte Wilke. dpa

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