Das Internationale Auschwitz Komitee hofft auf ein Zeichen der Gerechtigkeit bei der Entscheidung in einem der letzten KZ-Prozesse vor einem deutschen Gericht. »Für Überlebende der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager ist die heutige Gerichtsentscheidung nicht nur von hoher symbolischer Bedeutung«, erklärte Vizepräsident Christoph Heubner am Dienstagmorgen in Berlin.
»Vor allem erwarten sie, dass all die Erinnerungen, Beobachtungen und Zeugenaussagen, die sie als überlebende Augenzeugen und Stimmen ihrer ermordeten Angehörigen zur Wahrheitsfindung beigetragen haben, in die höchstrichterliche Urteilsfindung Eingang finden werden«, so Heubner.
Angesichts der wenigen Täter, die überhaupt in Deutschland vor Gericht gestanden hätten, komme gerade diesem Urteil für sie eine besondere Bedeutung zu, fügte er hinzu. Auch mit Blick auf viele andere Täterinnen und Täter, »die im Mordapparat der Konzentrationslager Mitverantwortung getragen und nie einen deutschen Gerichtssaal von innen gesehen haben. Sie konnten stattdessen in Ruhe ihre Rente genießen.«
Revision eingelegt
Die Überlebenden hofften deshalb »auf ein unverkennbares Zeichen der Gerechtigkeit ihnen und ihren ermordeten Angehörigen gegenüber«, erklärte Heubner.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Vormittag seine Entscheidung im Verfahren um eine 99-jährige Frau, die bis April 1945 im KZ Stutthof bei Danzig als Sekretärin tätig war. Sie war Ende 2022 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt worden und hatte Revision eingelegt.
Der Psychologe Wolfgang Hegener sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin, die Entscheidung sei auch nahezu 80 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus noch von großer Bedeutung, »nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Täter und ihre Nachkommen«.
Wichtige Funktion
Das Urteil habe eine »übergreifende gesellschaftspolitisch wichtige Funktion und ist für die psychische Verarbeitung und Annahme von Schuld und Verantwortung entscheidend wichtig«, so Hegener weiter.
»Die Schuld, um die es hier geht, verjährt nicht, sie ist nicht delegierbar und darf nicht relativiert werden. Dies ist von großer Bedeutung für eine Gesellschaft und Kultur, in der es Instanzen gibt, die dabei helfen, die anhaltende Projektion von Schuld und Verantwortung zu durchbrechen.« Der Fall gilt als einer der letzten KZ-Prozesse vor einem deutschen Gericht. kna