Gesellschaft

Felix Klein schockiert über Rassismus-Eklat auf Sylt

Vorfall ist für Felix Klein ein Beleg für das Vordringen menschenfeindlicher Ideologie in die Gesellschaft

 26.05.2024 08:25 Uhr

Felix Klein Foto: Gregor Zielke

Vorfall ist für Felix Klein ein Beleg für das Vordringen menschenfeindlicher Ideologie in die Gesellschaft

 26.05.2024 08:25 Uhr

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung ist schockiert über die rassistischen Gesänge junger Partygäste einer Bar auf Sylt. »Die Aufnahmen von der gegrölten rassistischen Umtextung eines bekannten Liedes auf Sylt schockieren mich«, sagte Felix Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag). »Nicht etwa, weil mich die Existenz solch menschenfeindlicher Ideologie überrascht, sondern weil sie ganz offensichtlich Teil der Popkultur und in einem Milieu salonfähig geworden ist, dem klar sein müsste, dass Ausländer maßgeblich zu unserem Wohlstand beitragen.« Der Vorfall sei für ihn Beleg für das Vordringen menschenfeindlicher Ideologie in die Gesellschaft. 

Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.

Auf einem nur wenige Sekunden langen Video, das am Donnerstag viral gegangen war und zu Pfingsten entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des mehr als 20 Jahre alten Party-Hits L’amour toujours von Gigi D’Agostino rassistische Parolen grölen. Scheinbar völlig ungeniert und ausgelassen singen sie »Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!«. Ein Mann macht eine Geste, die an den Hitlergruß denken lässt. Von den Umstehenden scheint sich niemand daran zu stören. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.

Klein fügte hinzu: «Wer in klassischer Nazi-Manier ›Deutschland den Deutschen‹ fordert, schließt damit alle angeblich ›nicht-deutschen‹ Gruppen aus, die vermeintlich weniger wert sind, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, Sinti und Roma, aber auch Jüdinnen und Juden. Ich bin froh, dass derartiges Verhalten nicht ungeahndet bleibt.»

Rheinland-Pfalz: Hinweise auf verfassungsfeindliche Parolen bei privater Feier

Im rheinland-pfälzischen Moselort Kröv beendete die Polizei nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik eine private Feier in dem  beendet. Es habe zudem Hinweise darauf gegeben, dass bei der Feier im Landkreis Bernkastel-Wittlich am Samstagabend verfassungsfeindliche Parolen gerufen worden seien, teilte die Polizei am Abend mit. Die Polizei kontrollierte etwa 20 Personen und durchsuchte aufgrund eines richterlichen Beschlusses das durch die Gruppe angemietete Wohnhaus, wie es in einer späteren Mitteilung hieß.

Die Beamten seien zuvor wegen Lärms zu dem Fest im Ortsteil Kövenig gerufen worden. Sie beendeten die Feier und stellten die Identität der Anwesenden fest. Um welche Art von Musik und Parolen es sich gehandelt haben könnte, war zunächst unklar. Die Polizei löste die Feier auf und die Gäste traten anschließend wieder ihre Heimreise an.

Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. dpa

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