NS-Prozess

Angeklagter erklärt sich für unschuldig

Eingang zur Gedenkstätte des ehemaligen KZ Sachsenhausen Foto: imago images/Jürgen Ritter

Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZs Sachsenhausen hat sich der Angeklagte für unschuldig erklärt. Sachsenhausen sei ihm unbekannt, sagte der 100-jährige Josef S. am Freitag in der Gerichtsverhandlung in Brandenburg an der Havel.

In der Befragung zu seinem Lebenslauf äußerte sich S. zwar zu Kindheit, Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, als SS-Wachmann des Konzentrationslagers zwischen 1942 und 1945 Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen geleistet zu haben. (AZ: 11 Ks 4/21)

nebenkläger Der 79-jährige französische Architekt Antoine Grumbach, Sohn eines in Sachsenhausen ermordeten Widerstandskämpfers und Nebenkläger in dem Verfahren, zeigte sich bestürzt. »Das ist die Amnesie«, sagte er in der Gerichtsverhandlung. Selbst wenn der Angeklagte nichts zu den Vorwürfen sagen sollte, sei er für ihn »der absolute Komplize dieser Todesmaschinerie« in Sachsenhausen. Der 84-jährige Chris Heijer, Sohn eines niederländischen Widerstandskämpfers, der in Sachsenhausen erschossen wurde, sagte, Mord sei »kein Schicksal, sondern ein Verbrechen«.

 »Man sieht, wie weit der Schmerz reicht und wie die Geschichte kein Ende findet in der Erinnerung und im Herzen der Menschen, die gelitten haben, und welch große Leere da ist, die nie ausgefüllt werden konnte«, sagte der geschäftsführende Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, am Rande der Verhandlung dem Evangelischen Pressedienst (epd). epd

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