Lübcke-Prozess

Angeklagter bezeichnet AfD-Demo als Auslöser

Heute wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main fortgesetzt. Foto: imago

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. die Teilnahme an einer AfD-Demonstration in Chemnitz am 1. September 2018 als Auslöser für die konkrete Planung der Tat beschrieben.

Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Markus H. habe er an dem »Schweigemarsch« teilgenommen, sagte E. am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sechs Tage zuvor hatten zwei Asylbewerber einen Deutschen erstochen, wie das Landgericht Chemnitz später feststellte. Nach der Demo hätten sie beschlossen, Lübcke bei der nächsten Kirmes in dessen Wohnort Wolfhagen-Istha »anzugreifen«.

STAMMTISCH Sie beide seien nicht Mitglied einer Partei gewesen, aber öfter bei AfD-Stammtischen dabei, führte E. aus. Bei der Bundestagswahl 2017 habe er Wahlplakate dieser Partei aufgehängt. Er sei mit H. in den vergangenen Jahren mehrfach auf Kundgebungen der AfD und auf Demonstrationen gegen Gegendemonstranten gewesen.

Manchmal revidiert er Aussagen, nicht immer sind sie plausibel. Seinen Mitangeklagten Markus H. schildert er als Ideologen und geistigen Kopf.

Die islamistischen Terroranschläge 2015 und 2016 in mehreren europäischen Staaten, die Übergriffe in der Silvesternacht 2015 durch Migranten und Hinrichtungsvideos des »Islamischen Staats« hätten sie zu der Überzeugung gebracht, die für die Flüchtlingsaufnahme verantwortlichen Politiker gehörten »erschossen, aufgehängt«. Nach Chemnitz hätten sie gedacht: »Es reicht.«

Die konkrete Planung habe an einem Apriltag 2019 auf einem Parkplatz stattgefunden, schilderte E. Nach einem Treffen im Schützenverein hätten er und H. eine Stunde lang besprochen, wie sie am 1. Juni 2019 während der Kirmes nach Wolfhagen fahren und dort Lübcke aufsuchen wollten. Die beste Gelegenheit ergäbe sich auf dessen Terrasse. Gegenüber seinen früheren Aussagen präzisierte E.: Sie hätten vereinbart, dass H. erst Lübcke schlagen und treten solle, dann er, E., schießen. Dass die Tat anders verlief, erklärte E. damit, dass H. wahrscheinlich Hemmungen gehabt habe, Lübcke zu schlagen.

REICHSBÜRGER Markus H. hat in dem Verfahren bisher geschwiegen. E. beschrieb ihn am Montag als Nazifreund. H.s politische Einstellung gehe »in Richtung Reichsbürger«: Die Bundesrepublik sei kein souveräner Staat, die Bundesregierung keine legale Regierung. In H.s Wohnung hätten Figuren mit dem Hitlergruß im Bücherregal gestanden, auf dem Tisch eine originale Dose des Vernichtungsgases Zyklon B als Stiftehalter.

Die Beteiligung von H. an dem Mord Lübckes habe er in seinem ersten Geständnis auf Anraten seines ersten Rechtsanwalts Dirk Waldschmidt verschwiegen, erläuterte E. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel, warum er den Namen H. trotzdem erwähnt habe, erwiderte E., »wegen der Waffen«, die zum Teil von H. stammten.

Da er, E., einen Arbeitskollegen gebeten hatte, ihn beim Verstecken der Waffen zu helfen, habe er Sorge gehabt, »dass was mit ihnen passiert«. Später habe sein zweiter Anwalt, Frank Hannig, ihm vorgeschlagen, in einem zweiten Geständnis H. als Täter zu belasten.

Markus H. wird Beihilfe zu Last gelegt. Lübcke war wegen seines Einsatzes für die Aufnahme von Flüchtlingen öffentlich angefeindet worden.

Die beiden Männer stehen seit Mitte Juni vor Gericht. Stephan E. wird vorgeworfen, aus einer rechtsradikalen Gesinnung heraus in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni vergangenen Jahres Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus in Wolfhagen-Istha erschossen zu haben.

FLÜCHTLINGE Markus H. wird Beihilfe zu Last gelegt. Lübcke war wegen seines Einsatzes für die Aufnahme von Flüchtlingen öffentlich angefeindet worden. E. hat die Tat in dem Prozess gestanden, zugleich dabei H. als treibende Kraft hinter dem Verbrechen belastet.

Der Neurologe und forensische Psychiater Norbert Leygraf erklärte am Montag als Gutachter, dass er keine psychische Erkrankung oder Störung bei E. festgestellt habe. Es gebe keinen Hinweis auf eine Beeinträchtigung von E.s Aussagetüchtigkeit. epd

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