Der Besuch einer von der AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, eingeladenen Gästegruppe in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Oranienburg muss sich ein 69-Jähriger aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe verantworten, wie der in Berlin erscheinende »Tagesspiegel« am Montag berichtete.
Der Mann soll die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen und KZ-Verbrechen relativiert haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigte den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Oranienburg.
VERHANDLUNG Das Gericht habe der Zahlung einer Geldstrafe zugestimmt, dagegen habe der Betroffene jedoch Widerspruch eingelegt, berichtete die Zeitung. Deshalb komme es jetzt zu einer Verhandlung vor Gericht.
Der Mann soll bei einem Gruppenbesuch der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern angezweifelt haben.
Gegen andere Teilnehmer der Besuchergruppe, die von AfD-Fraktionschefin Weidel aus ihrem Wahlkreis am Bodensee zu einem Berlin-Ausflug eingeladen worden war, wurden die Ermittlungen eingestellt. Ihnen habe keine konkrete Äußerung und keine Beteiligung nachgewiesen werden können, hieß es.
Die Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Weidels war im Juli vergangenen Jahres wegen massiver Störungen einer Führung aus der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen verwiesen worden.
AFD-GRUPPE Der Besuch der AfD-Gruppe in der Gedenkstätte war Teil einer vom Bundespresseamt organisierten und finanzierten Fahrt. Zu solchen Fahrten darf jeder Bundestagsabgeordnete bis zu 50 Interessierte einladen.
Zehntausende Insassen des KZ wurden ermordet oder starben auf andere Weise.
Ins KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen deportiert worden. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder starben auf andere Weise.
1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet, die von der SS als »Station Z« bezeichnet wurde. epd