Im Streit um den »Tänzerinnenbrunnen« von Georg Kolbe, den der Bildhauer 1922 für den jüdischen Unternehmer Heinrich Stahl angefertigt hatte, zeichnet sich möglicherweise eine Lösung ab. Stahl, von 1933 bis 1940 Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, musste die Plastik während der NS-Zeit unter Zwang veräußern. Er starb 1942 im Konzentrationslager Theresienstadt.
Nun kamen die Anwälte von Erben Stahls und des Georg Kolbe Museums, in dessen Garten der Brunnen seit den 70-Jahren ausgestellt ist, am Dienstag zu einem Treffen zusammen.
Die Vorgeschichte: 1941 hatte der bulgarische Konsul in Berlin, Theodor Dimanow, die Plastik zu »günstigen« Konditionen von Stahl erworben. 1978 kaufte das Georg Kolbe Museum für moderne Kunst in Berlin-Westend die Tänzerinnenskulptur von Dimanows Erben aus Mitteln der Klassen-Lotterie. Die Kosten: 120.000 D-Mark. Bisher ist das Werk für Besucher des Georg Kolbe Museums nicht als Raubkunst gekennzeichnet.
In einem Statement vom 5. Juli 2025 hatte das Museum betont, dass es sich zu den Washingtoner Prinzipien bekennt und eine gerechte und faire Lösung mit den Erben von Heinrich Stahl hinsichtlich des »NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts« anstrebe.
Lothar Fremy, Anwalt von Stahl-Erben, kritisierte in seiner Presseerklärung von Dienstag, das Museum und dessen Direktorin Kathleen Reinhardt hätten in den vergangenen Wochen »immer wieder behauptet«, mit einem Schreiben von 2001 hätten die Vertreter der Stahl-Familie ihren Verzicht auf die Rückgabe des Brunnens erklärt. Doch in dem strittigen Schreiben eines Anwalts von 2001 habe dieser nur einen einzigen Miterben vertreten, nicht aber den Rest der Erbengemeinschaft. In Wirklichkeit liege also kein Verzicht »der Familie Stahl« vor.
Die Rechtsanwältinnen der Georg-Kolbe-Stiftung hätten dieser Feststellung zugestimmt, so die Darstellung des Anwalts der Stahl-Erben. Auf der Website des Georg Kolbe Museums heißt es nun, der Verzicht der Nachfahren von 2001 sei der »damalige Sachstand« gewesen.
Im ihrem Gespräch am Dienstag hätten sich die Anwälte der Stahl-Erben und der Georg-Kolbe-Stiftung zudem darauf verständigt, nach den Sommerferien ihre Gespräche fortzusetzen, so Anwalt Fremy weiter. Als Lösungsmöglichkeiten seien neben der Rückgabe des Brunnens auch die Möglichkeiten einer finanziellen Entschädigung für die Stahl-Erben diskutiert worden, wobei hier grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, eine »kreative Lösung« zu finden. ag