Nachdem das polnische Parlament Mitte Juli das Schächten endgültig verboten hat, will die jüdische Gemeinschaft des Landes nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Piotr Kadlcik, der Vorsitzende des Jüdischen Gemeindebundes, sagte der Jüdischen Allgemeinen, Anwälte bereiteten derzeit eine Beschwerde vor, die bis Ende des Monats eingereicht werden solle. »Soviel ich weiß, plant auch die Muslimische Religiöse Gemeinschaft eine Verfassungsbeschwerde«, fügte Kadlcik hinzu.
Gemeinsam mit Oberrabbiner Michael Schudrich habe er sich in den vergangenen Wochen dreimal mit dem Vorsitzenden der Muslimischen Religiösen Gemeinschaft, Mufti Tomasz Miskiewicz, und mit Michal Boni, dem Minister für religiöse Minderheiten, zum Gedankenaustausch getroffen. »Grund für ein weiteres Treffen gibt es momentan nicht, wir stimmen inhaltlich überein.«
Gesetzesvorschlag Mit 222 gegen 178 Stimmen hatten sich am 12. Juli die Abgeordneten des Sejm gegen das Schächten ausgesprochen. Von Tierschützern war erwirkt worden, dass das Verfassungsgericht das rituelle Schlachten im November 2012 für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin brachte die Regierung einen Gesetzesvorschlag ins Parlament ein, mit dem das Schächten wieder erlaubt werden sollte. tok