Hebron

Anklage wegen Totschlag

Ein Soldat hatte am 24. März einen Palästinenser erschossen, der zuvor mit einem Messer auf andere israelische Soldaten losgegangen war. Foto: Flash 90

Es ist ein Fall, der in Israel die Gemüter erhitzt. Am 24. März tötete ein Soldat einen verletzten und unbewaffneten palästinensischen Terroristen mit einem gezielten Kopfschuss. Um diese Tat, die von der Armee scharf verurteilt wurde, ist in der Politik und Bevölkerung eine Debatte um Moral entbrannt. Jetzt erklärte der Militär-Staatsanwalt, dass der Soldat des Totschlags angeklagt wird.

Zuvor hatte man erwogen, die Anklage auf »Mord« lauten zu lassen. Daraufhin war ein Sturm der Entrüstung in vielen Teilen der israelischen Bevölkerung ausgebrochen. Viele bezichtigten die Medien, den jungen Mann lynchen zu wollen, und bezeichneten ihn als »Helden«. Seine Tat sei ein »richtiger Akt im Kriegszustand«, hieß es von einigen Seiten.

fadenkreuz Rechtsnationale Politiker kritisierten die Obersten der Armee, Verteidigungsminister Mosche Yaalon und Stabschef Gadi Eisenkot, für ihre Haltung pro Anklage, und forderten sie zum Rücktritt. Von Yaalon, der die Tat des Soldaten als unmoralisch bezeichnet hatte, tauchten Bilder im Internet auf, die ihn im Fadenkreuz zeigen. Doch der Minister ließ sich nicht einschüchtern, sondern machte klar: »Dies ist ein schlechter Soldat. Er ist kein Held.« Gleichzeitig verurteilte er die »Angriffe und Manipulationen von Eiferern gegen den Chef der Streitkräfte, Eisenkot«.

Ankläger Adoram Reigler habe dem Gericht mittlerweile ausreichend Beweise vorgelegt, die eine Anklage wegen Totschlags rechtfertigen, hieß es jetzt von der Armee. Dazu gehöre die Tatsache, dass der Soldat den Palästinenser erst erschossen habe, nachdem er bereits zehn Minuten regungslos am Boden gelegen hatte.

Der Vorfall war auf Video aufgezeichnet worden und so bereits kurze Zeit nach dem Geschehen an die Öffentlichkeit gelangt. Der Name des Soldaten unterliegt noch immer einer Nachrichtensperre. Die Anklage soll Anfang kommender Woche beim Militärgericht in Jaffa eingereicht werden.

Kommentar

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