Glossar

Regenschirm

Die meisten halachischen Autoritäten verbieten es, am Schabbat einen Regenschirm zu benutzen. Foto: Thinkstock

Es ist am Schabbat nicht erlaubt, einen Regenschirm zu benutzen. Dies hängt mit dem Verbot des Bauens zusammen – einem der 39 Grundarbeiten, die am Schabbat untersagt sind. Man darf an diesem Tag keinerlei neue Produkte herstellen, konstruieren oder bauen. Die Benutzung eines Regenschirms ist so, als hätte man ein Zelt aufgestellt oder eine Schutzhülle konstruiert.

Laut Tora ist es am Schabbat verboten, ein Zelt, das ein Dach hat, zu errichten und über einen längeren Zeitraum, also über acht oder mehr Tage, zu verwenden. Erfüllt ein Zelt nur eines dieser beiden Kriterien, gilt es als temporär. Da ein Regenschirm ein Dach hat, das zum Schutz dient, betrachtet man ihn als »temporäres Zelt«, das am Schabbat zu errichten rabbinisch verboten ist.

tragen In der Tat könnte die Verwendung eines Regenschirms auch die Verletzung einer Reihe anderer Schabbatverbote, wie das Tragen auf einem öffentlichen Gelände an diesem Tag, mit sich bringen. Ein Regenschirm darf am Schabbat nicht verwendet werden, auch dann nicht, wenn er vor Beginn des Schabbats geöffnet wurde. Dies ist vor allem auf das Prinzip »Ma’arit ajin«, »den Anschein einer verbotenen Handlung«, zurückzuführen: Dabei geht ein Beobachter davon aus, dass man den Schirm am Schabbat geöffnet habe.

Es ist interessant festzustellen, dass der Chatam Sofer (1762–1839) der Meinung war, es wäre im Wesentlichen zulässig, am Schabbat einen Schirm zu verwenden. Er argumentierte damit, dass ein Schirm eigentlich nur eine »temporäre Struktur« wäre und es am Schabbat lediglich verboten sei, dauerhafte Strukturen zusammenzubauen. Außerdem könne ein Schirm nicht als Bau oder Gebäudestruktur betrachtet werden, denn er sei ein tragbarer Gegenstand – er ist weder am Boden befestigt, noch damit verbunden und hat auch keine Wände.

Klappstuhl Manche plädieren für die Verwendung eines Regenschirms am Schabbat und argumentieren, ein Regenschirm könne mit einem Klappstuhl verglichen werden – den dürfe man am Schabbat sowohl öffnen als auch schließen. Andere lehnen diese Argumentation ab. Man könne einen Klappstuhl nicht mit einem Regenschirm vergleichen, sagen sie, denn ein Schirm werde mit der ausdrücklichen Absicht geöffnet, ein (zeltähnlicher) Schutz vor den Elementen (Regen oder auch Sonne) zu sein.

Ein Stuhl jedoch dient nicht als Schutz für das, was sich unter ihm befindet. Also ist er weder einem Zelt ähnlich, noch ist er dementsprechend beschaffen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich ein Klappstuhl direkt in die gewünschte Position entfaltet. Die Ösen eines Regenschirms aber müssten erst richtig einhaken. Dadurch werde der Schirm in die gewünschte Position aufgespannt und übernehme die Funktion eines Schutzdachs, eines Zeltes.

autoritäten Auch wenn es in der Vergangenheit andere Autoritäten gab, die die Benutzung von Regenschirmen am Schabbat erlaubten, wird das Verbot heute allgemein akzeptiert. Der Chafetz Chaim (1838–1933), eine maßgebliche Autorität des orthodoxen Judentums, schreibt moralisierend, dass »derjenige, der umsichtig mit seiner Seele umgeht, auf die Benützung von Regenschirmen verzichten wird«.

Es ist am Schabbat nicht nur verboten, einen Regenschirm zu verwenden, er ist auch »Mukze«, das heißt, er darf weder berührt noch bewegt werden. Außerdem verfügten unsere Weisen, man solle jegliches Montieren aller Arten von Zelten und markisenähnlichen Strukturen am Schabbat vermeiden – auch derjenigen, die erlaubt sind, denn es könnte zu verbotenen Handhabungen führen.