Glossar

Mizwa

Mizwa bedeutet »Vorschrift«, Gebot der Tora und ist die Bezeichnung jeder Handlung oder Tat, zu der ein Jude durch das Religionsgesetz verpflichtet ist. Sie wird entweder in der Tora genannt oder von den Rabbinern festgelegt. Im Talmud wird die Zahl der in der Tora enthaltenen Mizwot mit 613 beziffert, ohne diese näher aufzuzählen. Erst spätere Gelehrte haben in ihren Werken die 613 Mizwot fixiert (die Zehn Gebote sind ein Teil davon). Sie teilen sich auf in 365 Verbote und 248 Gebote. Eine der bekanntesten Aufzählungen und Erläuterungen der 613 Mizwot ist das – im Mittelalter entstandene – »Sefer HaMizwot« des jüdischen Rechtsgelehrten Maimonides (ca. 1135-1204).