Zwischenruf

Volk des Strafgesetzbuchs

von Sergey Lagodinsky

Gäbe es einen Strafrechts-Gott, wäre er mit den Deutschen zufrieden. Jedesmal, wenn wir unser schlechtes Gewissen wegen Rechtsextremisten aus unserer Mitte beruhigen wollen, verabschieden wir Gesetze, reformieren und verschärfen und hoffen, unsere Sünden strafrechtlich zu tilgen. So reagierten die deutschen Gesetzgeber im Jahre 1960 auf eine Welle antisemitischer Gewalt mit der Schaffung des Volksverhetzungsparagrafen. 20 Jahre später bemühte man sich unter dem Eindruck des zunehmend organisierten Rechtsextremismus um die Bestrafung der Holocaust-Leugnung, scheiterte aber weitgehend am Widerstand von Franz Josef Strauß. Unter dem Eindruck der fremdenfeindlichen Gewaltwelle nach der Wiedervereinigung wurde die Bestrafung von Auschwitzleugnern doch noch beschlossen, und zugleich wurden die Anforderungen für die Verfolgung von Volksverhetzung gelockert. Elf Jahre später wurden, aus Angst vor rechtsextremen Aufmärschen zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus, Versammlungen an Gedenkorten verboten.
Nun ist es anscheinend wieder an der Zeit, einen gesetzgeberischen Jom Kippur zu feiern. Genug Sünden hat die deutsche Gesellschaft in den letzten Jahren angesammelt: Vor allem im Osten wird gewaltsam ausgelebt, was im Westen oft nur gedacht wird – Fremdenhass, Antisemitismus, Extremismus. Und so schlagen die Justizministerinnen von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD), und Brandenburg, Beate Blechinger (CDU), vor, Straftaten, die Fremdenhass zum Motiv haben, konsequenter als bisher zu bestrafen. Die beiden Länder haben eine Bundesratsinitiative gestartet, die zum Ziel hat, in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs festzuschreiben, dass politische und rassistische Beweggründe strafverschärfend wirken. Ferner sollen der Paragraf 47 (»Kurze Freiheitsstrafe nur in Aus-
nahmefällen«) und der Paragraf 56 (Bewäh-
rungsstrafen) geändert werden.
Nur folgerichtig scheint eine solche Initiative in Zeiten, in denen die Gesellschaft auch in anderen Bereichen immer mehr auf Strafe, weniger auf Einsicht setzt. Inkonsequent klingen daher die Stimmen, die gegenüber Ausländern (bei Fragen von Integration oder Abschiebung) auf mehr Härte, bei ihren Peinigern aber auf deren Lernfähigkeit setzen. Wenn schon Härte, dann für alle, da haben die Befürworter von Strafverschärfungen recht. Und diese sollten klar gesetzlich geregelt sein. Der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, bezeichnet den Vorschlag aus Potsdam und Magdeburg, stellvertretend für zahlreiche Kritiker aus allen Parteien und den meisten Bundesländern, als »Populismus«. Man solle, so Montag, besser die Justiz »auf Trab bringen«, damit Richter bei rechtsextremen Gewalttaten bis an die Grenze des Strafmaßes gehen. Doch Richter sind hierzulande bekanntlich unabhängig und werden nicht von Politikern »auf Trab« gebracht.
Im Vergleich mit den Reformen der letzten Jahrzehnte, die durch Kriminalisierung vormals straflosen Verhaltens viel intensiver in die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit eingegriffen haben (und von den heutigen Kritikern noch im Jahre 2005 mitgetragen wurden), ist die vorgeschlagene Reform weniger tiefgreifend: Man verringert keine Freiheitsräume, sondern will lediglich konsequenter (nicht unbedingt schärfer) als zuvor das bestrafen, was ohnehin strafbar ist. Damit würde sich Deutschland dem Konzept der Hate-Crime-Gesetze annähern, mit dem die sonst so freiheitsbedachten Amerikaner gegen Rassismus vorgehen.
Problematisch ist allerdings, dass auf die »politische Einstellung« des Opfers – und damit mittelbar des Täters – abgehoben wird. Klüger wäre es, allein auf klar definierte Diskriminierungsmerkmale, wie Nationalität oder Hautfarbe des Opfers, zu setzen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die neue Bestrafungseuphorie den Blick darauf verstellt, dass breite Bevölkerungsschichten ihre Intoleranz gegenüber Migranten oder Juden alltäglich – in nicht strafrechtlich relevanter Weise – ausleben. Solche Ressentiments kann man höchstens mittels groß angelegter politischer Bildungsinitiativen bekämpfen. Wo diesen die Mittel gekürzt werden, helfen auch keine Strafrechtsverschärfungen. Doch im Moment scheint es so, als würden auch die Deutschen zum Volk des Buches – des Strafgesetzbuchs.

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