Thüringen

Landtag hebt Björn Höckes Immunität erneut auf

Björn Höcke, Vorsitzender der rechtsextremistischen Thüringer AfD Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der rechtsextremistischen Thüringer AfD, Björn Höcke, frei gemacht. Der Ausschuss hob nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Immunität Höckes in einer Sitzung am Mittwoch auf.

Die beiden AfD-Vertreter in dem Gremium hätten gegen die Entscheidung gestimmt, hieß es übereinstimmend aus Ausschusskreisen. Die anderen anwesenden Ausschussmitglieder votierten demnach für die Aufhebung der Immunität Höckes. Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück.

Diese wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte ein Sprecher. Aus Sicht der Ermittler begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Details nannte er nicht.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Der Paragraf 90a des Strafgesetzbuches stellt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Die Vorschrift droht jedem bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, der bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

Höcke wollte zu den neuerlichen Ermittlungen gegen ihn keine Stellung beziehen. »Björn Höcke wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern«, teilte ein Sprecher Höckes mit. Der Justizausschuss des Landtages hat die Immunität Höckes schon mehrfach aufgehoben.

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

In zwei Verfahren vor dem Landgericht Halle ist Höcke zuletzt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen grundsätzlich erst gegen sie vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigt hat. dpa

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