NS-Verbrecher

Die letzte Chance

von Ron Steinke

Wenn es denn klappt, dann wohl zum letzten Mal – so ähnlich hört man es in diesen Tagen oft. Dem 89-jährigen mutmaßlichen NS-Verbrecher Iwan »John« Demjanjuk könnte bald in München der Prozess gemacht werden. Falls es dazu kommt, so vermuten viele Beobachter, wäre es der letzte NS-Prozess in Deutschland.
Anders als in der Bundesrepublik sind NS-Prozesse in vielen anderen Ländern keine Seltenheit. Seit Januar 2001 sind nach einer Zählung des Simon-Wiesenthal-Zentrums weltweit 76 NS-Verbrecher verurteilt worden. Vor allem in den USA und in Italien hat es zahlreiche Anklagen gegen mutmaßliche NS-Täter gegeben. Weltweit ist derzeit sogar eine deutliche Zunahme dieser Verfahren zu verzeichnen – neues Archivmaterial aus Osteuropa und Italien macht Prozesse möglich, wo es jahrzehntelang an handfesten Beweisdokumenten gefehlt hatte. Über 200 neue Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher wurden 2007 eingeleitet – dreimal so viele wie im Vorjahr.
Auch das Wiesenthal-Zentrum intensiviert derzeit unter dem Motto »Operation Last Chance« seine Bemühungen, bislang unbehelligte NS-Täter vor Gericht zu bringen. Durchaus erfolgreich: Im Jerusalemer Büro des Zentrums sind neue Hinweise auf über 500 Verdächtige eingegangen, die der Strafverfolgung bislang entgangen sind. Fragt man Efraim Zuroff, den obersten Na-zijäger des Zentrums, ob die Suche nach Tätern nicht mit den Jahren schwieriger werde, klärt er auf: »Nein, überhaupt nicht. Die meisten verstecken sich gar nicht.«
Wenn eine Verurteilung trotzdem nur schwer zu erreichen ist, dann liegt dies oft an juristischen Fragen der Verjährung oder Verhandlungsfähigkeit. In Deutschland, wo nicht nur zahlreiche Verdächtige noch leben, sondern vermutlich auch die meisten Beweisdokumente lagern, wurde seit 2001 nur ein einziger Schuldspruch rechtskräftig. Das Urteil betraf den ehemaligen Gestapo-Mann Anton Malloth. Nachdem dieser nach kurzer Haft 2002 an Krebs starb, sitzt heute kein einziger NS-Täter mehr in einem deutschen Gefängnis.
Bei der Feier zum 50-jährigen Bestehen der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg im vergangenen Dezember wurde bereits vorsichtig Bilanz gezogen. Lange soll die Behörde in ihrer derzeitigen Form nicht mehr fortbestehen. Kurt Schrimm, der Leiter der Zentralen Stelle, gab schon im vergangenen Herbst die Einschätzung ab, mit rechtskräftigen Urteilen gegen NS-Verbrecher sei 64 Jahre nach deren Taten nicht mehr zu rechnen. Man könne nur noch aufklären.
Die Mutmaßung, es mangle in Deutsch-land an politischem Willen, weisen die Er-mittler weit von sich. Selbst der Dortmun-der Staatsanwalt, der derzeit intern dage- gen protestiert, dass die von ihm formulierte Anklage gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Heinrich Boere kürzlich wegen Verhandlungsunfähigkeit abgelehnt wurde, betont die große Unterstützung, die seine Behörde von der Politik erfahre. Dennoch, der Kontrast zur Justiztätigkeit in anderen Ländern ist schwer zu übersehen.
Ein italienisches Gericht verurteilte den ehemaligen SS-Sturmbannführer Friedrich Engel 1999 in Abwesenheit wegen 246-fa-chen Mordes. Das deutsche Parallelverfah-ren gegen den »Henker von Genua«, das mit dreijähriger Verzögerung angestrengt wurde, stellte der Bundesgerichtshof 2004 wegen des hohen Alters des Angeklagten ein. Er starb 2006 in Hamburg, einen Monat nach seinem 97. Geburtstag.
Noch im April wird in München der Abschluss des jüngsten NS-Prozesses erwartet: Der 90-jährige Josef Scheungraber wurde 2006 von einem italienischen Militärgericht in Abwesenheit verurteilt, weil er 1944 ein Massaker an italienischen Zivilisten befohlen hatte. Die deutsche Justiz lieferte ihn jedoch nicht aus, sondern nahm ein eigenes Verfahren auf. Zwei Jahre später trat in München das Gericht erstmals zusammen. Der Angeklagte lebt in einem kleinen Ort in Bayern.
Vor allem in München, Stuttgart und Nordrhein-Westfalen wird nach Aussage der dortigen Staatsanwaltschaften noch gegen eine Handvoll mutmaßlicher NS-Verbrecher ermittelt. Aussichten, dass diese Fälle vor Gericht kommen, bestehen jedoch kaum mehr. Auch wenn noch neue Verfahren eröffnet werden, bleiben die meisten Fälle im Anfangsstadium stecken.
Zum Beispiel das derzeit wohl größte NS-Verfahren: Am Stuttgarter Landgericht führt die Staatsanwaltschaft seit sechs Jah-ren Ermittlungen gegen ehemalige SS-Soldaten, die am 12. August 1944 im toskanischen Dorf Sant’Anna di Stazzema 560 Menschen ermordeten. Zwar wurden auch diese Beschuldigten bereits in Italien wegen Mordes verurteilt. Eine Anklage hierzulande wird jedoch wegen der lange anhaltenden Ermittlungen immer unwahr- scheinlicher. Von den ursprünglich 17 Beschuldigten leben heute nur noch zwölf. Solange das Verfahren läuft, wird niemand ausgeliefert. Den italienischen Gerichten bleibt wenig anderes übrig, als Beschuldigte in Abwesenheit zu verurteilen. Die deutsche Justiz nutzt ihre letzten Chancen kaum. Man muss abwarten, ob dies bei Demjanjuk anders sein wird.

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