Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landes-Verfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtens. Die Textteile müssten weder, wie von der Partei gefordert, gestrichen, noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar. Die Klage der AfD werde abgewiesen.
In dem Verfahren ging es nicht um die generelle Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextrem« in dem Bericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die AfD war gegen drei Passagen in dem Bericht vorgegangen, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften »Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde«, »Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip« und »Geschichtsrevisionismus«.
Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert, man brauche für eine Einstufung Anhaltspunkte, aus denen sich ein Gesamtbild ergebe. Es habe sich eine Stoßrichtung abgezeichnet. dpa