Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az: 15 L 888/24 und 15 L 881/24).
Nach Überzeugung der 15. Kammer hat die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, wie es in der Mitteilung des Gerichts von Freitag heißt.
Der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde.
Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden. dpa