Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein auf Instagram veröffentlichtes Video mit dem darin gegen die Partei Die Linke erhobenen Vorwurf des Antisemitismus vorläufig entfernen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem entsprechenden Antrag der Partei auf einstweilige Anordnung stattgegeben, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (AZ: 2 BvE 5/26)
Die Karlsruher Richter entschieden allerdings noch nicht, ob Reiche in ihrer Funktion als Bundeswirtschaftsministerin in verfassungswidriger Weise die Aussagen veröffentlicht hat.
Die Politikerin ging anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 20. September und des Wahlerfolgs der Linken die Partei hart an. Auf dem Instagram-Profil des Bundeswirtschaftsministeriums warf sie der Partei vor, »Antisemitismus« offen zu leben, sodass Juden in Berlin Angst hätten. Diese würde zudem »organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys« begrüßen - ein Hinweis auf den Besuch des Oberhaupts des Remmo-Clans auf der Wahlparty. Auch die propagierten Enteignungen in Berlin seien für die Wirtschaft schädlich.
Video muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache entfernt werden
Der Antrag der Partei Die Linke auf einstweilige Anordnung hatte Erfolg. Das Video muss vorläufig, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, entfernt werden, so die Verfassungsrichter.
Würde bis zum Ausgang des Hauptverfahrens gewartet, drohe der Linken gerade angesichts der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin ein »irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Allerdings dürfe Reiche sich als Parteipolitikerin während des laufenden Verfahrens der ebenfalls eingereichten Organklage äußern oder als Ministerin auf Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschlands hinweisen. epd