Völkerrechtsdebatte

Bundestags-Experten sehen Iran-Krieg als Völkerrechtsverstoß

Das Gutachten wurde vom Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden in Auftrag gegeben. Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages sehen den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als völkerrechtswidrig an und weisen auf mögliche Konsequenzen für Deutschland hin.

Die Angriffe der beiden Länder stellten »nach herrschender Ansicht« einen Verstoß gegen das in der Vereinte Nationen-Charta verankerte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom UN-Sicherheitsrat autorisiert worden seien, heißt es in einem Gutachten der Bundestags-Experten. Es wurde vom Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden in Auftrag gegeben und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Es geht um mögliche »Beihilfe« Deutschlands

Die Wissenschaftler gehen in ihrer 12-seitigen Analyse der Frage nach, ob die mögliche Nutzung von Militärbasen in Deutschland wie dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein Air Base für Angriffe gegen den Iran eine Beihilfe darstellt, für die Deutschland völkerrechtlich Verantwortung tragen muss.

Sie kommen zu dem Schluss, dass dies »vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung (…) jedenfalls nicht ausgeschlossen ist«. Potenziell komme ein Verstoß gegen das Gewaltverbot »aufgrund indirekter Gewaltanwendung« in Betracht. US-Militärbasen seien kein US-Territorium, sondern gehörten zum Hoheitsgebiet des Gaststaates, heißt es in dem Gutachten. Die Experten verweisen auf eine frühere Analyse zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, in der das »bloße ‚Zur-Verfügung-Stellen‘ belarussischen Staatsgebietes für russische Angriffshandlungen« als Beihilfe gewertet wurde.

Nutzung des Stützpunkts Ramstein für Angriffe unklar

Inwieweit Ramstein für die Angriffe auf den Iran genutzt wird, ist allerdings unklar. Der Stützpunkt gilt generell als Drehkreuz für die US-Streitkräfte in Europa, im Nahen Osten und in Afrika. Ob er direkt für Kampfhandlungen verwendet wird, ist nicht bekannt.

Spanien hatte die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für die Angriffe auf den Iran gleich zu Beginn des Krieges untersagt. Die Bundesregierung hat von einem solchen Schritt für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem Air Base in Rheinland-Pfalz abgesehen.

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Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte Anfang März dazu erklärt: »Die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliegt rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand haben, die sich auch im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen. Deswegen werden wir sie nicht einschränken.«

Auswärtiges Amt: Keine »Aggressionshandlungen« Deutschlands

Das Auswärtiges Amt hatte in der vergangenen Woche ausdrücklich den Vorwurf zurückgewiesen, Deutschland würde »in irgendeiner Art und Weise Aggressionshandlungen« im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg begehen. Zuvor hatte der iranische Botschafter in Berlin, Madschid Nili, von der Bundesregierung Auskunft über eine mögliche Nutzung des US-Stützpunkts Ramstein für Kampfhandlungen verlangt. Nach Angaben der Botschaft gibt es auf die Anfrage weiter keine Antwort.

Die Wissenschaftlichen Dienste gehen auch auf die Frage ein, ob die Nutzung der US-Militärbasen im Ausland angesichts der Angriffe des Iran auf Drittstaaten als völkerrechtskonforme Defensivmaßnahme gewertet werden könnte. Sie machen dabei aber »Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit« geltend, da es unwahrscheinlich sei, dass die USA zwischen offensiven und defensiven Militärschlägen differenzierten.

Schadensersatz und Entschuldigung als Wiedergutmachung

Wesentliche Grundlage für die Bewertung ist der sogenannte Artikelentwurf der Völkerrechtskommission (International Law Commission ILC) von 2001, der sich auch mit möglichen Schadensersatzansprüchen befasst. Sollte Deutschland eine sogenannte Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Handeln nachgewiesen werden, kämen als »Formen der Wiedergutmachung« einerseits finanzieller Schadensersatz, andererseits eine Anerkennung der Verletzung, eine Erklärung des Bedauerns oder eine formale Entschuldigung infrage.

Die Bundesregierung hat den Krieg noch nicht völkerrechtlich bewertet

Die USA haben die Angriffe auf den Iran mit dem Recht auf Selbstverteidigung der Vereinigten Staaten und Israels begründet und auf die mögliche atomare Bedrohung durch den Iran verwiesen. Die Bundesregierung hat den Krieg noch nicht völkerrechtlich bewertet.

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Mit der Führung der SPD-Fraktion hat aber einer der beiden Koalitionspartner die Angriffe als völkerrechtswidrig eingestuft. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich dieser Einschätzung angeschlossen und ist dafür von Unions-Fraktionschef Jens Spahn kritisiert worden.

Linke-Politiker: Nutzung von Ramstein für Iran-Krieg untersagen

Der Linken-Abgeordnete Thoden forderte die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutachten auf, der US-Regierung die Nutzung der US-Militärbasen auf deutschem Boden für die Kriegsführung im Iran zu untersagen. »Anderenfalls verletzt Bundeskanzler Merz seinen Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden«, sagte er. »Es wäre fatal, wenn am Ende Deutschland wegen Donald Trumps imperialistischer Kriegsabenteuer womöglich bei der iranischen Mullah-Diktatur offiziell Abbitte und Schadensersatz leisten müsste.«

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags mit ihren etwa 70 Mitarbeitern sind dazu da, den Abgeordneten auf Anfrage neutral Sachinformationen für ihre Arbeit zu liefern. Sie geben also nicht die Einschätzung des Parlaments als Ganzes wieder. In den vergangenen Tagen haben die Experten mehrere Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg fertiggestellt, die teilweise inhaltsgleich sind. Über zwei von den Linken-Abgeordneten Lea Reisner und Sören Pellmann in Auftrag gegebene Gutachten hatten bereits »Die Zeit« und die »Berliner Zeitung« berichtet. dpa

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