Wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag des Iran und einer versuchten Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung müssen zwei Männer für Jahre ins Gefängnis. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte einen 54 Jahre alten Mann zu achteinhalb Jahren Haft, ein 43-Jähriger erhielt eine Gefängnisstrafe in Höhe von viereinhalb Jahren. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt.
Das Hamburger Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden in Dänemark lebenden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Volker Beck, ausgekundschaftet haben. Zudem habe der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln hatte laut Bundesanwaltschaft seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden. Er habe sich dann mit dem 43-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen - oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt.
DIG-Präsident Beck begrüßt das Urteil. »Das Verfahren hat eindrucksvoll gezeigt, wie der Iran seinen Terror nach Deutschland trägt. Das hat der erkennende Senat ausdrücklich festgestellt. Dieses Urteil darf politisch nicht folgenlos bleiben«, sagte er zur Jüdischen Allgemeinen.
Beck fordert: »Der iranische Botschafter ist unverzüglich auszuweisen! Die Präsenz in der Botschaft muss drastisch und auf ein Minimum reduziert werden.« Denn das Urteil sei ein Weckruf an die deutsche Sicherheitspolitik. »Die Islamische Republik Iran ist ein staatsterroristisches Regime, das politische Gegner und jüdische beziehungsweise israelische Ziele in Deutschland bedroht und verfolgt«, so Beck. (mit dpa)