Buenos Aires

Argentinien: Richter ordnet Prozess wegen Terroranschlags von 1994 an

Kurz nach dem Terroranschlag auf das AMIA-Gemeindezentrum im Juli 1994 suchen Helfer nach Überlebenden. Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb

Mehr als 30 Jahre nach dem schwersten Anschlag in der Geschichte Argentiniens wird gegen mehrere flüchtige Verdächtige, darunter iranische Funktionäre, ein Prozess eröffnet. Wie Justizminister Juan Bautista Mahiques mitteilte, beschloss ein Richter, acht mutmaßlich Beteiligte vor Gericht zu stellen. Am 18. Juli 1994 waren bei einem Attentat auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires 85 Menschen durch eine Autobombenexplosion ums Leben gekommen.

Nach Einschätzung der argentinischen Justiz verübte die Terrororganisation Hisbollah den Anschlag auf Anweisung der iranischen Regierung. Der zuständige Bundesrichter Daniel Rafecas begründete auf 600 Seiten, weshalb er bei den Verdächtigen einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben ansieht, wie die Zeitung »La Nación« unter Berufung auf Justizkreise berichtete. Der Richter stufte die Tat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Das mündliche Verfahren soll in Abwesenheit der Verdächtigen stattfinden.

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Der Richterbeschluss stelle einen »Meilenstein im Kampf gegen die Straffreiheit« dar, schrieb der argentinische Justizminister auf der Plattform X. Staatspräsident Javier Milei, enger Verbündeter Israels, begrüßte die Entscheidung. »Moral als Staatsdoktrin« werde dadurch verwirklicht, schrieb er als direkte Reaktion auf den Post seines Justizministers auf X.

Laut Justizminister soll sieben Iranern und einem Libanesen der Prozess gemacht werden. Zu den beschuldigten Personen gehören laut »La Nación« iranische Funktionäre wie der aktuelle Chef der Revolutionsgarde Ahmad Wahidi, der heutige Sicherheitskoordinator Mohsen Resai, der einstige Ex-Geheimdienstminister Ali Fallahian und der ehemalige Außenminister Ali Akbar Welajati. Der Richter ordnete nach Angaben des Justizministeriums gegen alle Beteiligte die Beschlagnahme von Vermögenswerten in Höhe von umgerechnet je 435 Millionen Euro an.

In Argentinien war im vorigen Jahr ein neues Gesetz verabschiedet worden, das es ermöglicht, Strafverfahren gegen Angeklagte in Abwesenheit zu führen. im

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