Luftfahrt

Wie sicher sind Israel-Flüge?

Yaniv Hayun, einer der Helden des geretteten flydubai-Flugs FZ1073 bei seiner Ankunft am Ben-Gurion-Flughafen Foto: Flash 90

Diesmal waren die Behörden aufmerksam: Am Montag musste ein Frachtflugzeug auf dem Weg nach Tel Aviv umkehren, weil der Pilot der Maschine von Ethiopian Airlines aus Indonesien stammt – einem Land, mit dem Israel keine diplomatischen Beziehungen unterhält. Der Pilot stellt damit ein Sicherheitsrisiko dar. So wie der Co-Pilot aus Oman, der am 30. September versucht hat, den flydubai-Flug FZ 1073 mit 180 Menschen an Bord zum Absturz zu bringen. Die grundsätzliche Frage »Wie sicher sind Flüge nach Israel?« bestimmt seit dem vereitelten Terroranschlag die Schlagzeilen.

Die Liste der Besatzungsmitglieder der äthiopischen Maschine, der Israel in der Nacht auf Montag die Landeerlaubnis verweigerte, sei den Behörden erst nach dem Start übermittelt worden, hieß es. Nachdem das Flugzeug nach Addis Abeba zurückgekehrt war, wurde der Pilot durch einen in Israel zugelassenen Piloten ersetzt.

Grund für die Verschärfung der Kontrollen sind die dramatischen Szenen an Bord des flydubai-Fluges, als der Co-Pilot den Kapitän niederstach, um die Maschine auf dem Flughafen Ben Gurion abstürzen zu lassen. Die Katastrophe konnte nur durch den Heldenmut des Kapitäns und mehrerer Passagiere verhindert werden.

Problemlos nach Israel geflogen

Im Nachgang kam Schockierendes ans Licht: Offenbar waren jahrelang Hunderte von Besatzungsmitgliedern aus israelfeindlichen Staaten problemlos ins Land geflogen, darunter aus dem Iran, Irak, Libanon und Pakistan. Kontrollen durch das Verkehrsministerium sollen nicht ausreichend oder gar nicht stattgefunden haben, berichten israelische Medien.

Das israelische System zur Kontrolle ausländischer Fluggesellschaften gerät zusehends unter Druck. Zwar werden die Namen von Passagieren und Besatzungsmitgliedern vor einem Flug übermittelt – doch im Fall des omanischen Co-Piloten schlug offenbar kein Warnsystem an. Dabei war der Mann bereits auffällig gewesen. Die Erklärung des Verkehrsministeriums: Dafür fehlten die erforderlichen nachrichtendienstlichen Kapazitäten.

Eytan Ben David, ehemaliger stellvertretender Leiter der Luftsicherheit bei EL AL und des Nationalen Sicherheitsrats, sagte dem US-Sender CBS News, nach den geltenden Regeln hätte der Mann niemals auf einem Flug nach Israel sein dürfen. »Es reicht schon zu sehen, dass er die omanische Staatsangehörigkeit besitzt, um zu sagen: ›Stopp, er kann nicht herfliegen. Ersetzen Sie ihn durch einen anderen Piloten.‹ Es war ein riesiges Versagen, und was dann geschah, ist ein großes Wunder«, so Ben David.

Er sei sicher, dass die Namen nicht ordnungsgemäß überprüft wurden und keine angemessenen Sicherheitschecks stattgefunden haben. »Und jetzt müssen wir diesen Vorfall so behandeln, als wäre eine Katastrophe geschehen, damit wir daraus lernen können.«

Israels »Sicherheitshülle« fehlt

Der Skandal betrifft allerdings auch Israels eigene Fluggesellschaften. Arkia und Israir mieten regelmäßig ausländische Flugzeuge inklusive Besatzung, ein Verfahren, das im Fachjargon »Wet Leasing« genannt wird.

Nach einer Recherche des israelischen Kanals 12 seien im Juli dieses Jahres 70 Prozent der Arkia- und 56 Prozent der Israir-Flüge auf diese Weise durchgeführt worden. Auf solchen Strecken, die im Ausland beginnen, gebe es nicht dieselbe israelische »Sicherheitshülle« wie auf regulären israelischen Flügen. Unter anderem seien keine israelischen Sicherheitskräfte an Bord; auch zusätzliche Passagierkon-trollen fänden nicht statt, heißt es in dem Bericht.

In der vergangenen Woche wurde ein Schreiben aus dem Verkehrsministerium veröffentlicht, das einen Tag nach dem Angriff versandt worden war. Darin wurde festgelegt, dass »Fluggesellschaften es Staatsbürgern feindlicher Staaten nicht gestatten dürfen, Flüge nach Israel zu steuern, als Besatzungsmitglieder mitzufliegen oder auch nur als Passagiere an Bord zu sein«. Der Brief warnte die Betreiber auch davor, dass das Ministerium »regelmäßige Überprüfungen« durchführen werde, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Programme, Maßnahmen und Verfahren zur Bewältigung der mit Flügen nach Israel verbundenen Bedrohungen und Risiken umsetzen.

Und auch das Verkehrsministerium selbst gerät ins Visier. Die Polizei untersucht mögliche Interessenkonflikte bei zwei hochrangigen Mitarbeitern des Ministeriums. Brisant ist der Fall vor allem wegen der Zuständigkeit ihrer Abteilung: Sie soll die Sicherheitsvorkehrungen für ausländische Flüge nach Israel festlegen und überwachen.

Die Passagiere des flydubai-Flugs bereiten Klagen gegen die Emirate und den Staat Israel vor.

Darüber hinaus könnte der vereitelte Anschlag auf die flydubai-Maschine nun sogar internationale Folgen haben: Im Jahr 2023 war Israel dem amerikanischen Visa-Waiver-Programm beigetreten. Zu den Bedingungen gehörte, dass Israel Informationen über Passagiere und Besatzungsmitglieder erhält und überprüft. Angeblich wollen die USA nun jedoch prüfen, ob Israel diese Verpflichtungen tatsächlich erfüllt. Es heißt, Washington überlege, die visafreie Einreise von Israelis »neu zu bewerten«.

Währenddessen bereiten Passagiere des flydubai-Flugs umfangreiche Klagen gegen die Fluggesellschaft, den Staat Israel und weitere Beteiligte vor. Das berichtet unter anderem das israelische Wirtschaftsmagazin »Calcalist«. Die Passagiere hätten ein Komitee eingesetzt, das die Verhandlungen mit den Behörden führen soll. Das Gesamtvolumen der Klagen wird auf mehrere Hundert Millionen Dollar geschätzt.

Rechtliche Fragen

Eine der Herausforderungen bei einer solchen Klage ist ihr beispielloser Charakter: Der versuchte Terroranschlag an Bord eines Flugzeugs wirft rechtliche Fragen auf, für die es kaum Präzedenzfälle gibt. Erste Überprüfungen sollen allerdings ergeben haben, dass eine Klausel im Normalisierungsabkommen zwischen Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten, den »Abraham-Abkommen«, die Regulierung von Flügen zwischen den beiden Ländern betrifft. Es könnte also sein, dass der betreffende Flug gegen genau dieses Abkommen verstößt.

Nach den Gesprächen mit Anwälten hätten die Passagiere erste Empfehlungen eingeholt, heißt es. Die Klagen würden sich neben der emiratischen Airline voraussichtlich gegen das Verkehrsministerium in Jerusalem und möglicherweise auch gegen das entsprechende Ministerium der Vereinigten Arabischen Emirate sowie gegen relevante Ministerien anderer Länder richten, da sich unter den Passagieren auch Nicht-Israelis befunden haben.

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