Wer jüdischen Menschen empfiehlt, auf Fleisch zu verzichten oder es im Ausland zu kaufen, macht es sich leicht. Zu leicht, wenn diese Empfehlung ein Verbot rechtfertigen soll, das die Grundlagen jüdischen Lebens in der Schweiz gefährdet.
Die Nationalrätin Nina Fehr Düsel von der Schweizerischen Volkspartei SVP will die gesetzlich verankerte Einfuhr von koscherem und Halalfleisch überprüfen lassen. Sie bezeichnet den Import als Umgehung des Schweizer Schächtverbots. Dabei ist er ausdrücklich vorgesehen, um die Versorgung der jüdischen und muslimischen Gemeinschaften sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat damit der Religionsfreiheit Rechnung getragen, die die Schweizer Bundesverfassung garantiert.
Auch die Geschichte gehört zu dieser Debatte. Das Schächtverbot wurde in der Schweiz im Jahr 1893 mit der ersten eidgenössischen Volksinitiative eingeführt. Die Kampagne war von antijüdischen Ressentiments geprägt und richtete sich auch gegen die errungene Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung. Der Import sichert seither die Versorgung mit koscherem Fleisch, das in der Schweiz nicht hergestellt werden darf. Wer nun auch diesen Weg verschliessen will, muss sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen.
Stattdessen behauptet Fehr Düsel, eine Elektro-Kurzzeitbetäubung werde von einem Grossteil der jüdischen Gemeinschaften akzeptiert. Diese Behauptung ist nicht nur falsch, sondern dreist. Eine vorgängige Betäubung ist mit der Schechita nicht vereinbar. Wer damit ein Importverbot begründet, führt die Öffentlichkeit in die Irre.
Ebenso wenig überzeugt der Verweis auf private Einkäufe im Ausland. Fleisch über die Grenze zu bringen, wäre weiterhin eine Einfuhr. Soll diese verboten werden, ist die Empfehlung widersprüchlich. Für den Grossteil der jüdischen Bevölkerung wären regelmässige Einkaufsreisen ohnehin nicht machbar. Geschäfte, Restaurants und Gemeindeeinrichtungen lassen sich auf diesem Weg erst recht nicht versorgen.
Die Folgen reichen weit über die Teller einzelner Menschen hinaus. Ein grosser Teil des jüdischen Lebens in der Schweiz wird von orthodoxen Gemeinschaften und modern-orthodoxen Einheitsgemeinden getragen. Ihre Einrichtungen und ihr gemeinschaftliches Leben beruhen auf einer funktionierenden koscheren Infrastruktur. Davon profitieren auch Mitglieder, die privat weniger observant leben. Fällt diese Versorgung weg und sehen sich observante Familien zum Wegzug gezwungen, brechen auch elementare Säulen dieser Gemeinden weg. Damit gerät das jüdische Leben insgesamt ins Wanken.
Tierschutz verdient eine ernsthafte Debatte. Sowohl der Tierschutz als auch die Religionsfreiheit sind in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Wer sie gegeneinander ausspielt, statt sie verantwortungsvoll abzuwägen, wird keinem der beiden Anliegen gerecht. Dazu gehört, die Folgen eines Verbots zu bedenken und den Schutz religiöser Minderheiten ernst zu nehmen. Dieser Schutz bewährt sich gerade dort, wo ihre Lebensweise von jener der Mehrheit abweicht.
Jonathan Kreutner ist Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds SIG.