Hass-Rapper

Kritik an Berliner Behörden

Rotes Rathaus in Berlin Foto: dpa

Der Auftritt zweier palästinensischer Hass-Rapper vor dem Brandenburger Tor konnte offenbar von den Berliner Innenbehörden erst in letzter Minute verhindert werden.

Die beiden Musiker Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar sollten auf einer von einer palästinensischen Gruppe angemeldeten Solidaritätsveranstaltung »Kundgebung zur Palästina-Frage« auftreten, was im Laufe des Mittwochs zu heftiger Kritik von Politikern, jüdischen Organisationen und dem israelischen Botschafter in Deutschland geführt hatte.

Auflagen In ihren Liedern und Videos fabulieren die beiden von einer Bombardierung Tel Avivs und anderer israelischer Städte durch den »palästinensischen Widerstand« und einer Vernichtung Israels.

Am späten Nachmittag versah die Berliner Innenverwaltung schließlich die Kundgebung mit harten Auflagen, darunter einem Verbot von Aufrufen zur Verherrlichung von Gewalt, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) mitteilte. Den beiden Rappern wurde zudem von der Berliner Ausländerbehörde der Auftritt auf der Veranstaltung verboten – wie auch die Teilnahme an sämtlichen politischen- oder Kulturveranstaltungen für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland.

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Strafanzeigen An der Kundgebung selbst nahmen nach Angaben des Antisemitismusbeauftragten der Berliner Polizei, Wolfram Pemp, etwa 500 Menschen teil. Dabei sei von einer etwa 25-köpfigen Gruppe auch ein »inkriminiertes« Lied angestimmt worden. Von diesen Teilnehmern seien die Personalien aufgenommen und Strafanzeigen gestellt worden.

Pemp war Teilnehmer einer am gleichen Mittwochabend stattfindenden Podiumsdiskussion zum stärker werdenden Antisemitismus in Berlin unter anderen mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Gideon Joffe, der Antisemitismusbeauftragten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, und dem islamische Theologen Ender Cetin.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, manche Veranstaltungen seien »schwer zu ertragen, aber das Demonstrationsrecht sei ein hohes demokratisches Gut.«

Veranstaltungen Den Berliner Behörden warf Joffe »fehlende Sensibilität« im Umgang mit antisemitischen Veranstaltungen wie auch dem jährlichen ebenso israelfeindlichen wie antisemitischen Al-Quds-Tag vor. Er verstehe nicht, warum eine solche Veranstaltung vor dem Brandenburger Tor als dem deutschen Freiheitssymbol und in Nachbarschaft des Holocaust-Mahnmals genehmigt werde. Die Botschaft, die so besonders in das Ausland ausstrahle, sei furchtbar, sagte der Gemeindevorsitzende: »Demokratie scheint nicht wehrhaft zu sein.«

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Der Regierende Bürgermeister sagte »aber das Demonstrationsrecht sei ein hohes demokratisches Gut.« Der Berliner Senat prüfe immer sehr genau, ob er mit dem Verbot einer Veranstaltung vor Gericht scheitern würde. Aus diesem Grund wähle man den Weg »harter Auflagen« für solche Demonstrationen, weil diese zumeist gerichtsfest seien.

Den Kampf gegen den Antisemitismus »werden wir über Gerichte aber nicht gewinnen«, betonte Michael Müller. Das ginge nur über eine gesellschaftliche Debatte. epd/ja

 

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