Laubhüttenfest

Eine Sukka für meinen Balkon

Was sagt das Mietrecht zum Hüttenbau? Ein Selbstversuch

von Heide Sobotka  25.09.2017 19:50 Uhr

Vorbild aus dem Hamburger Grindelviertel: Sukka auf dem Balkon Foto: Gesche M. Cordes

Was sagt das Mietrecht zum Hüttenbau? Ein Selbstversuch

von Heide Sobotka  25.09.2017 19:50 Uhr

In den Hütten sollt ihr wohnen sieben Tage lang; jeder Volksgeborene in Jisrael soll in den Hütten wohnen, damit eure künftigen Geschlechter wissen, dass Ich in den Hütten weilen ließ die Kinder Jisrael, als Ich sie aus dem Land Mizraim führte; Ich bin der Ewige, euer Gott» (3. Buch Mose 23,42).

Seit Langem gilt die Mizwa natürlich auch für die Diaspora. Gesagt, getan: In diesem Jahr möchte ich versuchen, die Sukka auf meinem Balkon zu bauen. Er ist ausreichend groß, zwei mal vier Meter, das sollte reichen für eine Hütte, die fünf bis sechs Personen beherbergt.

Handwerklich grundsätzlich geschickt, will ich mich selbst ans Werk wagen und suche nach einem Bausatz für mein Vorhaben. Doronia mit Sitz in Stuttgart – der Versandhandel für Judaica in Deutschland – kann mir nicht weiterhelfen. «In Deutschland werden Sie da eher keinen Erfolg haben», sagt die nette Dame am Telefon. «Probieren Sie es mal in Antwerpen oder in der Schweiz bei Goldschmidt in Basel.»

Bausatz Esra Weill, Inhaber von Goldschmidt, ist mit großem Eifer dabei, für mich einen Sukka-Bausatz zu finden. Er selbst hat keine eigene Laubhütte. «Es wäre schon mal cool, eine eigene Sukka zu haben», sinniert er. Er und seine Familie sind zum Laubhüttenfest immer zu Gast beim Schwiegervater. «Das könnte sich ja mal ändern», meint Weill ohne weiteren Kommentar, aber hörbar bemüht, Alternativen zu finden.

Ich erhalte unterdessen von ihm per Mail Links zu Bausätzen. Die aus Plastik-Steckteilen findet Weill besonders «cool». Als Judaica-Anbieter erhält er immer wieder Werbematerial aus Frankreich und Großbritannien, darunter seien auch Sukka-Bausätze. Wie groß denn meine Laubhütte werden soll? Na, für den Balkon halt, antworte ich. «Da gibt es mit Sicherheit auch etwas für Ihren Bedarf, geben Sie mal ›sukkaheurope‹ als Stichwort ein.»

Dahinter verbirgt sich ein Judaica-Versand mit Zweigstellen in Belgien, Großbritannien und der Schweiz. Ich suche wie empfohlen, und der Blick verfängt sich sofort am Preis: 850 Euro. «Ja, ganz billig ist der Spaß nicht», hatte mich Esra Weill gewarnt. Ein weiteres Modell ist für 2095 Euro zu haben. Und die Sukka für 2271 Euro hat sogar eine abschließbare Tür. Ein festes mobiles Haus sozusagen – nur ohne Dach, versteht sich. Für meinen Balkon scheint sie dann doch etwas zu groß, und abschließbar muss sie auch nicht sein.

REise-Sukka Da gebe es noch die Reise-Sukka, zwei Meter hoch und eine Grundfläche von 1,25 mal 1,25 Meter. Sie bietet Platz für eine bis drei Personen und ist mit 250 Euro schon deutlich preiswerter. Sie sieht aus wie diese weißen Partyzelte, nur ohne Baldachin. Zur Auswahl gebe es dann noch die Strohmatten-Sukka. Die haben Studenten des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks im vergangenen Jahr für Sukkot konstruiert.

Sie ähnelt einer mongolischen Jurte und ließe sich – was die Größe angeht – sicherlich modifizieren. Auch preiswerter dürfte sie sein. Und eigentlich habe ich ja zwei Wände, die ich für die Sukka nutzen könnte. Sollte ich also doch in den Baumarkt gehen und mir sogenannte Sichtschutzzaun-Elemente druckimprägniert in der Größe 1 mal 1,80 Meter zu knapp elf Euro das Stück kaufen?

Die jüdische Online-Nachrichtenplattform haGalil bietet eine Baubeschreibung mit Dachlatten und Leisten, was an sich nicht aufwendig erscheint. Schwieriger wird es, zwei Zementblöcke, in denen die Stützen verankert werden sollen, in den vierten Stock zu schleppen. Vielleicht tut es ja mein Sonnenschirmständer, der Sockel wiegt 40 Kilogramm. Und den Rest werde ich mit Kabelbindern am Geländer festmachen.

Rechtsgrundlage Doch bevor ich damit starte, muss ich mich vergewissern, ob mein Bau überhaupt erlaubt ist. «Eigentlich dürfte der Vermieter so etwas nicht ablehnen», sagt Peter Schüler, Rechtsanwalt in Potsdam und Mitglied der dortigen jüdischen Gemeinde, der sich unter anderem auf Mietrecht spezialisiert hat. «Der Balkon gehört zur Mietsache, in der Sie machen dürfen, was Sie möchten, solange sie die Substanz nicht beschädigen oder die Fassade unangemessen beeinträchtigen.»

Tue ich das, wenn ich mir auf dem Balkon zum Innenhof, für sieben Tage, sagen wir 14 mit Auf- und Abbau, ein Holzhäuschen mit einem Laubdach hinstelle? Ich wohne ganz oben unterm Dach. Der Balkon ist nach oben offen, für eine Sukka ideal, schließlich soll man die Sterne sehen, dem steht also nichts im Wege.

Selbst Dübel dürfe ich, nach Aussage des Rechtsanwalts, für die vorübergehende Verankerung einer Leiste anbringen, die die Sukka festhalten soll, damit sie nicht der Wind hinwegfegt. «Veränderungen an der Bausubstanz – dazu gehört auch der Dübel auf dem Balkon sowie in der Wohnung, etwa wenn Bilder oder Regale aufgehängt werden – müssen beim Auszug entfernt werden», erklärt Schüler, «die auf dem Balkon inbegriffen».

Diese Auskunft stimmt mich optimistisch: Ich rufe die Wohnungsgenossenschaft an und erhalte einen Dämpfer. «Ich bin da eher skeptisch», sagt die Angestellte meines Vermieters beim ersten Anruf. Sie müsse nachfragen, wie so etwas gehandhabt wird. «Die Laubhütte ist ja weithin sichtbar und ragt dann über die Brüstung», meint sie. Ich versuche, sie zu beruhigen. «Die Sukka steht auf dem Balkon und wird nicht über das Geländer hinausragen.»

Innenhof Aber es gibt natürlich auch noch den wunderschönen Innenhof, dort wäre eine Laubhütte auch toll aufgehoben. «Vorsicht, da sieht die Rechtslage anders aus», sagt Schüler. «Der Innenhof wird von der gesamten Gemeinschaft genutzt. Nicht nur, dass Sie da selbstverständlich Ihren Vermieter respektive die Genossenschaft auf jeden Fall um Erlaubnis fragen müssen – bei der Wohnung mit Balkon haben Sie hingegen einen Rechtsanspruch, sollte der Vermieter Ihr Ansinnen ablehnen.» Und selbst, wenn ich das Einverständnis des Vermieters hätte, müsste ich darüber hinaus alle Nachbarn um Erlaubnis für die Errichtung meines Baus bitten. Das wären in meinem Falle mehr als 130 Mietparteien – ein ziemlicher Aufwand.

Eine Woche später bekomme ich dann doch grünes Licht. Die Mitarbeiterin der Wohnungsgenossenschaft wirkt wesentlich aufgeräumter: «Das ist ja wie ein Möbelstück, ein Schrank oder Regal, das Sie dort nur für eine kurze Zeit aufstellen. Da haben wir keine Bedenken.» Ich kann also die Sukka bauen. Nur wie, da muss ich mich jetzt schnell entscheiden, denn es heißt: «Beginne mit dem Bau der Sukka so bald wie möglich nach Jom Kippur.»

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