Brauch

Darf ich Ihnen die Hand geben?

Viele orthodoxe Juden geraten in Gewissenskonflikte, wenn Angehörige des anderen Geschlechts ihnen die Hand geben wollen. Foto: Thinkstock

Die Frage stellt sich orthodoxen jüdischen Männern und Frauen im Alltag ständig – bei öffentlichen Veranstaltungen, Hochzeiten, Beerdigungen und auch im Freundeskreis: Dürfen Männer und Frauen, die nicht miteinander verheiratet sind, einander die Hand geben?

Innerhalb der Orthodoxie ist es unumstritten, dass Ehemänner und Ehefrauen, während die Frau Nidda ist – also während der Zeit ihrer Menstruation –, keinen körperlichen Kontakt miteinander haben und sich nicht einmal »mit den kleinen Fingern« berühren dürfen. So steht es im Schulchan Aruch Jore Dea 195,2. Umstritten ist aber, ob dieses Verbot auch für andere Beziehungen zwischen Männern und Frauen gilt – und wenn ja, inwiefern.

achtsamkeit Viele religiöse Jüdinnen und Juden befolgen das Konzept »Schomer Negia« (wortwörtlich »Achtsamkeit bezüglich Berührung oder Kontakt«) und vermeiden grundsätzlich möglichst jegliche Berührung des anderen Geschlechts. Bedeutet das aber, dass tatsächlich jede Berührung verboten ist, also auch ein formelles Händeschütteln als Höflichkeits- und Begrüßungsfloskel in der Öffentlichkeit?

Die Meinungen sind kontrovers. Zwar ist es richtig, dass der Rambam (Maimonides) und auch Rabbiner Mosche Feinstein (eine der führenden zeitgenössischen Autoritäten des aschkenasischen Judentums) ein Toraverbot darin sehen, mit dem anderen Geschlecht – abgesehen vom eigenen Ehepartner – intim zu werden. Sie verbieten aber nicht explizit jede Berührung.

Lust Der Rambam beschreibt sowohl in seinem Sefer HaMizwot als auch in Mischne Tora (Hilchot Issurei Bia 21,1) ein Verbot von Berührungen, die zum physischen Akt führen, also beispielsweise »Umarmungen und Küsse in einer lüsternen Art und Weise«, oder in dem Fall, dass man »einen körperlichen Genuss aus dem fleischlichen Kontakt« hat.

Ähnlich versteht es auch Rabbiner Mosche Feinstein, der Umarmungen, Küsse und »Händchenhalten« verbietet, also Handlungen, die zu Intimität führen. In einer weiteren Responsa erlaubt er aber (in Igrot Mosche, Even HaEser, II,14), dass Männer und Frauen zu Stoßzeiten gemeinsam die U-Bahn oder Busse benutzen dürfen, auch wenn sie sich dadurch berühren oder anderweitig näherkommen. Denn »solche Körperkontakte beinhalten kein Verbot, weil sie kein Element der Begierde oder des Verlangens enthalten«.

absicht Das bedeutet, die Kawana (Intention) spielt auch eine Rolle. Wenn jemand also keine intimen Handlungen im Sinn hat beziehungsweise die Berührung dort hinführen könnte, oder wenn eine Berührung generell keinen Genuss darstellt, ist sie nicht grundsätzlich verboten. Trotzdem blieb Rabbiner Feinstein selbst dem formalen Händeschütteln gegenüber skeptisch, auch wenn er es nicht explizit verboten hat (siehe Igrot Mosche, Even HaEser, I,56).

Die Logik des Rambam (der auch Rabbiner Feinstein folgt), dass lediglich Berührungen untersagt sind, die zu etwas Physischem führen oder bereits an sich einen Genuss bedeuten, geht auf Quellen im Talmud zurück. Der Jerusalemer Talmud erklärt (in Traktat Sota 3,1): »Selbst wenn er jung ist, wird seine Lust nicht von einer kurzzeitigen Handlung gerührt.«

Berührung Eine bloße Berührung oder ein kurzer physischer Kontakt (abhängig von der Situation) ist also grundsätzlich noch keine intime Handlung. Der Babylonische Talmud (in Traktat Beiza 25b) geht sogar einen Schritt weiter. In einer Geschichte heißt es, dass sich Jalta, die Frau von Rabbiner Nachman, von zwei Männern tragen lässt. Dabei musste sie die Männer berühren, um sich festzuhalten, damit sie nicht herunterfiel.

Zwar versteht Raschi den Text so, dass Jalta auf einem Stuhl gesessen hat, aber andere Rischonim (Gelehrte des Mittelalters), wie beispielsweise Meiri, widersprechen dieser Annahme. Auch im Text selbst deutet nichts auf einen Stuhl hin.

Dieses Beispiel verdeutlicht (in sehr plastischer Weise), dass Männer sogar eine verheiratete Frau über einen längeren Zeitraum berühren dürfen (oder umgekehrt), solange kein physisches Verlangen oder intime Zärtlichkeit damit verbunden sind.

Grundsätzlich berühren – und sogar mit Umarmungen und Küsschen – darf man laut Babylonischem Talmud (Traktate Schabbat 13a, Kidduschin 81b und andere) nahe Verwandte, beispielsweise Geschwister oder Kinder.

josef Caro Es gibt eigentlich nur einen der Rischonim, Rabbeinu Jona (in Igeret Ha-Tschuwa, Jom Bet), der jede auch noch so kleine Berührung zwischen den Geschlechtern untersagt – ähnlich wie im Fall der Nidda. Bet Josef (Rabbiner Josef Karo) zitiert zu Jore Dea 195 eine Responsa von Raschba, die wohl auf der Entscheidung Rabbeinu Jonas basiert.

Auch wenn der Schach, Taz und andere wichtige Halachisten eine andere Meinung vertreten, und obwohl viele Rabbiner heutzutage entschieden haben, dass es für die Frau beleidigend wäre, ihr in der Öffentlichkeit nicht die Hand zu schütteln, wenn sie ihre Hand zum Gruß entgegengestreckt hat, gibt es aufgrund der Entscheidung von Bet Josef viele religiöse Juden, die ein sehr strenges Konzept von »Schomer Negia« halten und Frauen grundsätzlich nicht die Hand geben.

respekt Die Kontroverse zeigt, dass die eine oder auch die andere Praxis möglich ist. Wer strikt sein möchte, hat jedes Recht dazu, auch wenn viele zeitgenössische Rabbiner aus allen Teilen der Orthodoxie – vom Shevet HaLevi über Rav Chaim Berlin und Rav Avraham Soloveichik bis Rav Yehuda Henkin – klargestellt haben, dass diese Entscheidung nicht auf einer grundlegenden Halacha beruht. Wichtig ist, dass jeder die Entscheidung des/der anderen respektiert und sensibel und verständnisvoll miteinander umgeht. Denn gerade darum geht es ja bei »Schomer Negia«: um Respekt.

Der Autor war Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich und der Jüdischen Gemeinde Düssseldorf. Er arbeitet derzeit als Research Fellow an einem Forschungsprojekt des Schweizerischen Nationalfonds.

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