Einspruch

Fehlurteil in Wuppertal

Das Wuppertaler Amtsgericht hat festgestellt, dass die drei jungen Männer, die im vergangenen Sommer einen Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge verübten, dies nicht aus antisemitischer Motivation heraus taten.

Das ist ein Fehlurteil! Die Motivation der Angeklagten war purer Antisemitismus. Mir ist völlig unklar, warum man glaubt, darüber diskutieren zu müssen. Wenn in Deutschland eine Moschee beschmiert wird, dann wissen alle sofort, dass das islamfeindlich ist. Und so ist es eben auch judenfeindlich, wenn man eine Synagoge in Brand setzen will. Und wenn, wie jüngst in der Türkei, eine Kirche in Flammen aufgeht, ist die Botschaft klar: Man möchte Christen dort nicht haben. So lautet auch die Botschaft der Täter von Wuppertal: Sie möchten Juden hier nicht haben.

lippenbekenntnis In der Berichterstattung wurde dies nicht wahrgenommen. Da wird die Aussage der jungen Männer kolportiert, sie hätten mit der Tat ein Zeichen gegen den Krieg in ihrer Heimat setzen wollen. Und es wird berichtet, die Täter hätten sich entschuldigt. Das stimmt nicht: Nur einer der drei Angeklagten hatte – und das einen Tag vor Prozessbeginn! – von seinem Anwalt einen Entschuldigungsbrief verbreiten lassen. Dies, wie auch die vermeintliche Entschuldigung aller drei kurz vor Prozessende, war ein reines Lippenbekenntnis. Ich war im Gerichtssaal anwesend, die drei hätten auch auf mich zukommen und sich bei mir entschuldigen können. Aber das taten sie nicht.

So wirkt dieser Prozess, der jetzt zum Glück in Revision geht, auf die Täter und etliche andere männliche muslimische Jugendliche als Einladung, einfach weiterzumachen. Sie müssen sich von solchen Urteilen in ihrer Überzeugung bestärkt fühlen. Und wir machen gerade leider einmal mehr die Erfahrung, dass die Justiz nur dann handelt, wenn jüdische Stimmen aufschreien. Von alleine erkennt sie Judenhass nicht einmal dann, wenn eine Synagoge angegriffen wird.

Der Autor ist Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Wuppertal.

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