Glossar

Minjan

Minjan ist das Quorum von mindestens zehn religiös mündigen Juden, welches nötig ist, um einen Gottesdienst abzuhalten

von Chajm Guski  23.07.2012 19:12 Uhr

Minjan erfüllt: G’ttesdienst in der neu renovierten aschkenasischen Hurva-Synagoge in der Jerusalemer Altstadt Foto: Flash 90

Minjan ist das Quorum von mindestens zehn religiös mündigen Juden, welches nötig ist, um einen Gottesdienst abzuhalten

von Chajm Guski  23.07.2012 19:12 Uhr

Das Phänomen, dass nicht immer ein Minjan zusammenkommt, ist nicht neu. Doch wie wir schon in der Mischna lesen (Megilla 4,3), benötigt man einen Minjan, also mindestens zehn erwachsene Juden, um aus der Tora lesen oder das Schmoneh Essre öffentlich sprechen zu können. In kleinen Gemeinden wird diese Vorschrift mitunter als Belastung empfunden. Deshalb stellt man immer wieder die Frage nach Sinn und Zweck des Minjan, wenngleich nicht immer offen.

Im Allgemeinen definiert der Minjan halachisch die Öffentlichkeit (hebräisch Tzibur, von tzabar, sich vereinigen, siehe 1. Buch Moses 41,35) im Gegensatz zum Einzelnen (jachid). Der Vorbeter wird dementsprechend auch Schaliach Tzibur, Abgesandter der Öffentlichkeit, genannt.

Personen Doch warum müssen es ausgerechnet zehn Personen sein? Der Talmud leitet diese Zahl über das Wort Edah (Gemeinschaft) ab, das an mehreren Stellen des Tanach im Zusammenhang mit zehn Personen genannt wird. Im Traktat Sanhedrin (2a) wird es von den Kundschaftern abgeleitet, die Mosche nach Kanaan sandte. Sie werden von Mosche als »edah hara’ah« (schlechte Gemeinschaft) bezeichnet. Wenn man Jehoschua und Kaleb abzieht, kommt man so auf zehn Personen. Im Traktat Berachot (6a) wird gesagt, wenn zehn Männer gemeinsam beteten, weile die Schechina, die Anwesenheit G’ttes, unter ihnen.

Aber diese Frage wurde nicht zu allen Zeiten so eindeutig beantwortet. Nicht immer mussten es genau zehn Männer sein. Es scheint, als habe es im Land Israel zunächst eine andere Regelung gegeben. So wird im Traktat Soferim berichtet (10,6), dass man für bestimmte Gebete die Anwesenheit eines Minjan benötige, aber dass man diese auch in Anwesenheit von sieben oder gar nur sechs Personen sprach.

Durchgesetzt hat sich also ganz offensichtlich die babylonische Auslegung des Minjan von zehn Männern. Die Schwierigkeit, sie zusammenzubekommen, ist kein reines Diasporaproblem. Das kannte man schon zu Zeiten des Talmuds. Immer wieder gab es Synagogen, in denen Beter fehlten. Die Mischna etwa definiert eine »Große Stadt« als eine, in der ein Minjan zum werktäglichen Morgengebet zusammenkommen kann. Dazu war es erforderlich, dass man seine Geschäfte unterbrach (Megilla 1,6).

Gruppe Rav Huna schlägt in Berachot 47b vor, den Aaron Hakodesch oder die Torarolle als Person mitzuzählen, um ein Gemeinschaftsgebet zu ermöglichen. Weiter wird dort diskutiert, ob es statthaft sei, einen Sklaven zu entlassen, um so einen weiteren Minjanmann zu erhalten. Faustregel ist hier, dass die Gruppe wie »zehn aussieht, bis man sich die Mühe macht nachzuzählen« (Berachot 47b).

Später erlaubt der Talmudkommentator und Rabbiner Jaakov ben Meir Tam, auch bekannt als Rabbenu Tam (etwa 1100–1171), dass man ein Kleinkind in der Wiege mitzählen dürfe, wenn es einen Chumasch in den Händen hat (Or Saruah 196). Selbst im Schulchan Aruch wird darüber diskutiert (Orach Chajim 55,4). In anderen Quellen heißt es, dass ein Gebet, das mit einem Zehnerminjan begonnen wurde, selbst dann fortgesetzt werden kann, wenn einige den Raum verlassen, jedoch die »Mehrheit der Männer im Raum bleibt« – also mindestens sechs (Rambam, Jad Tfillah 8,8; Schulchan Aruch Orach Chajim 55,4 und Mischna Brura 24). Die angestrebte Mindestzahl schränkt also nicht ein, sondern sie ist ein Ansporn, mehr Menschen zum Gebet zu versammeln.