Rumänien
Worte ohne Taten
Die Regierung in Bukarest tut sich schwer damit, Konsequenzen aus der Mitschuld am Holocaust zu ziehen
28.01.2010 – von Michael Berger
Der 2008 von den Bukarester Historikern Felicia Waldman und Mihai Chioveanu veröffentlichte Beitrag Public Perceptions of the Holocaust in Post-Communist Europe dokumentiert die zögerliche Restitutionspolitik des rumänischen Staates. Erst im August 1999 wurde das Gesetz zur Wiedergutmachung für die Opfer des Kommunismus aus dem Jahre 1990 um den Personenkreis der Opfer des Faschismus ergänzt. Ein 2002 verabschiedetes Gesetz ermöglichte der Vereinigung der Juden in Rumänien (FEDROM), die 1.809 von den Kommunisten beschlagnahmten Gemeindeimmobilien zurückzufordern, ohne Berücksichtigung der in der Zeit des Faschismus enteigneten 1.042 Immobilien. Bis heute fand in nur 50 Fällen eine Rückübertragung statt. Die Zahl der Immobilien, die sich in jüdischem Privatbesitz befanden, lässt sich nur erahnen.
Korruption Die letzten Nachkommen eines Fabrikdirektors aus Timisoara führen seit mehr als zehn Jahren einen Prozess um die Rückgabe der enteigneten Immobilie. Eine 2008 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegte Beschwerde offenbarte die hohe Zahl der seit den 90er-Jahren verschleppten Rückgabeverfahren. »Gegen die Korruption und Willkürpraxis im rumänischen Justizapparat hat der einzelne Kläger keine Chance. Ich weiß von vielen Betroffenen, die bereits aufgegeben haben«, sagt eine Verwandte aus Bukarest. Es sei an der Zeit, dass sich das Europäische Parlament damit beschäftige.
Noch ist nicht abzuschätzen, wie viele Rückgabeverfahren in Zukunft auf den rumänischen Staat zukommen werden. Eines machen diese Erfahrungen jedoch deutlich: Rumänien ist bei der Aufarbeitung der Verbrechen seiner Vergangenheit noch lange nicht in Europa angekommen. Daran ändert auch der Bau eines Mahnmals wenig. Dem Eingeständnis von Schuld müssen nun Taten folgen.
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