Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Berlin

JSUD fordert Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Teheran

»Ohne den Iran hätte der 7. Oktober nicht passieren können«, sagt die Vorsitzende Hanna Veiler

 25.04.2024

Virginia

Biden: »Dieser unverhohlene Antisemitismus ist verwerflich und gefährlich«

US-Präsident Biden verurteilt antiisraelische Proteste an Universitäten

 25.04.2024

Terror

Argentinien schreibt Irans Innenminister zur Fahndung aus

Er war offenbar 1994 an dem Bombenanschlag 1994 auf das jüdische Gemeindezentrum Amia beteiligt

 25.04.2024

Oranienburg

Mehr antisemitische Vorfälle in Gedenkstätte Sachsenhausen

»Geschichtsrevisionistische Tabubrüche und Grenzverschiebungen von rechts« werden registriert

 25.04.2024

Wien

Spätwerk von Gustav Klimt für 30 Millionen Euro versteigert

Der Künstler malte das »Bildnis Fräulein Lieser« kurz vor seinem Tod

 25.04.2024

Berlin

Ausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz beschädigt

Kuratorin: «Auffällig, dass ausgerechnet Plakate zum israelbezogenen Antisemitismus beschädigt wurden«

 24.04.2024

Kommentar

AfD in Talkshows: So jedenfalls nicht!

Die jüngsten Auftritte von AfD-Spitzenpolitikern in bekannten Talk-Formaten zeigen: Deutsche Medien haben im Umgang mit der Rechtsaußen-Partei noch viel zu lernen. Tiefpunkt war das Interview mit Maximilian Krah bei »Jung & Naiv«

von Joshua Schultheis  24.04.2024

Umfrage

Studie: Für die meisten muslimischen Schüler ist der Koran wichtiger als deutsche Gesetze

Fast die Hälfte der Befragten will einen islamischen Gottesstaat

 22.04.2024

Vereinte Nationen

»Whitewash«: UNRWA-Prüfbericht vorgelegt

Eine Untersuchung sollte die schweren Vorwürfe gegen das UN-Hilfswerk aufklären - vorab sickerten erste Details durch

von Michael Thaidigsmann  22.04.2024