Einspruch

Opfer werden verunglimpft

Das Schwurgericht in Neubrandenburg, vor dem das Auschwitz-Verfahren gegen den SS-Sanitäter Hubert Zafke stattfinden soll, hat nun endgültig ein Problem.

Der Angeklagte erscheint nicht. Während sein Verteidiger, der ehemalige DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, die Strippen zieht, reagiert das Gericht auf Momentaufnahmen von Zafkes Blutdruck mit 180 zu 100, als ob dadurch sein Leben in Gefahr sei. Diestel spricht weiter von »Todesstrafe«, die das Verfahren für den Angeklagten bedeute, ganz gleich, was dabei herauskommt.

Nebenkläger in diesem Verfahren sind Juden. Sie sind Überlebende der Schoa. Sie waren zur gleichen Zeit wie Zafke 1944 in Auschwitz. Zafke sorgte mit dafür, dass die tödliche Infrastruktur funktionierte. Kinder und Geschwister vergaster Juden treffen nach sieben Jahrzehnten in einem Prozess auf einen Beteiligten der perfekt organisierten Mordmaschinerie.

amtsärztin Doch das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Kabisch wollte dieses Verfahren nie und hatte im Juni 2015 ein Dutzend oberflächliche Zeilen der Amtsärztin genutzt, um Zafkes »Verhandlungsunfähigkeit« zu verkünden. Erst das Oberlandesgericht Rostock sorgte für eine Terminierung. Ersichtlicher Unwille führte zur Reduzierung auf nur drei Termine.

Ungehindert kann Diestel dieses Verfahren verunglimpfen. Sein Jonglieren mit medizinischen Mutmaßungen ohne Offenlegung ärztlicher Befunde und die Zögerlichkeit des Gerichts sind die beschämenden Hintergründe, die zum Scheitern dieses Verfahrens führen. Spätestens binnen drei Wochen nach dem 29. Februar hätte der Angeklagte im Gerichtssaal erscheinen müssen. Doch es gelang, das Geheimnis des Blutdrucks so lange aufrechtzuerhalten, bis die Frist verstrichen ist. Nun ist offen, ob es ein neues Verfahren geben wird.

Oft nehmen Protagonisten der Geschichte ihre eigene Rolle erst wahr, wenn ihr Handeln bereits unauslöschliche Spuren hinterließ. Dieses Problem hat das Schwurgericht in Neubrandenburg nun endgültig.

Der Autor ist Rechtsanwalt und vertritt Nebenkläger im Neubrandenburger Prozess.

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