Urheberrecht

Streit um Anne Frank

Bislang war das Tagebuch der Anne Frank nicht online zu lesen. Foto: dpa

Es lebe Anne Frank! Es lebe die Public Domain!» Mit dieser Losung haben eine Abgeordnete der französischen Grünen und ein Universitätsdozent pünktlich zum 1. Januar 2016 das Tagebuch der Anne Frank im niederländischen Original frei zugänglich ins Internet gestellt.

Anne Frank wurde im KZ Bergen-Belsen ermordet. Da das genaue Todesdatum nicht bekannt ist, gilt das Jahr 1945. Mithin, so die Rechtsauffassung der Politikerin Isabelle Attard und des Informationswissenschaftlers Olivier Ertzscheid, sind die Rechte gemeinfrei, denn die Urheberin ist seit 70 Jahren tot.

privatisierung Ihre Entscheidung, dieses Werk allgemein zugänglich zu machen, begründen die beiden mit ihrem Kampf gegen «Privatisierung des Wissens». Olivier Ertzscheid erklärte, nun erst erhalte Anne Frank den öffentlichen Raum, den sie verdiene: «Willkommen im Licht, liebe Anne».

Mit ihrer Entscheidung, das Tagebuch online zugänglich zu machen, stellen sich Attard und Ertzscheid gegen den in der Schweiz ansässigen Anne-Frank-Fonds, der bislang die Rechte an dem Tagebuch hielt – und nach seiner Auffassung weiterhin hält.

Denn das weltberühmte Tagebuch wurde von Annes Vater Otto Frank, der die Schoa überlebte, erstmals 1947 veröffentlicht, vollständig sogar erst 1986. Bei einer für posthum veröffentlichte Werke geltenden Schutzfrist von 50 Jahren dürfte der Fonds also erst am 1. Januar 2037 die Rechte verlieren. Nach einer anderen Lesart, die sich an 1980, dem Todesjahr von Otto Frank, orientiert, sogar erst 2051. ja

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