Glossar

Rabbiner

Rabbiner ist ein religiöser Titel, der von hebräisch Raw oder aramäisch Rabbuni (Meister, Lehrer) abgeleitet wird

von Noemi Berger  22.06.2015 17:10 Uhr

Israels aschkenasischer Oberrabbiner David Lau (49) Foto: Flash 90

Rabbiner ist ein religiöser Titel, der von hebräisch Raw oder aramäisch Rabbuni (Meister, Lehrer) abgeleitet wird

von Noemi Berger  22.06.2015 17:10 Uhr

Das Wort »Rabbiner« (hebräisch: Raw) stammt aus dem Aramäischen und bedeutete ursprünglich Fürst. Der Rabbiner ist innerhalb der jüdischen Gemeinschaft vor allem wegen seiner Gelehrsamkeit und seiner frommen Lebensweise eine moralische Autorität.

Ursprünglich war die Tätigkeit eines Rabbiners ehrenamtlich und wurde nicht bezahlt. Daher finden wir schon in der talmudischen Zeit Rabbiner, die einen Beruf ausüben, um sich und ihre Familien zu ernähren. So wird zum Beispiel von einem Rabbiner berichtet, der als Schmied sein Brot verdiente. Auch der bekannte Torakommentator Raschi (1040–1105) hatte einen Brotberuf: Er besaß einen Weinberg. Und Maimonides, der Rambam (1138–1204), war Arzt.

Heute ist die Tätigkeit des Rabbiners häufig in einem Arbeitsvertrag geregelt. Die Aufgabe des Rabbiners besteht weniger in der Leitung der Gemeinde als in der Erläuterung des g’ttlichen Gesetzes und der Traditionen, in der korrekten Anwendung und Achtung der Gebote, im Lehren und in der seelsorgerischen Tätigkeit.

Ausbildung Das Rabbinatsamt erreicht man nach dem Studium an einer Talmudhochschule (Jeschiwa) durch eine Ordination, bei der der Kandidat seine Smicha (hebräisch: Auflegung) erhält, er also formell zum Rabbiner eingesetzt wird. Gleichwertig mit der Ordination ist die Übergabe eines Rabbinerdiploms durch den Leiter eines Rabbinerseminars.

Seit klassischen Zeiten ist die Ansprache – in christlichen Kreisen »Predigt« genannt – und die Schriftauslegung eine der Hauptaufgaben des Rabbiners. Dieser besaß im althergebrachten Sinne das »ius respondendi«. Das heißt, er hatte das Recht, auf halachische Fragen eine verbindliche Antwort zu geben.

Richter In der Diaspora ist der Rabbiner für seine Gemeinde immer auch Richter in zivilen Angelegenheiten. Der jüdischen Gemeinschaft war es – und ist es in gewissem Sinne bis zum heutigen Tag – unter Bannandrohung untersagt, internen Streit vor ein weltliches Gericht zu bringen. Dafür stehen Rabbinatsgerichte (Batej Din) zur Verfügung, deren Vorsitzenden man als Dajan bezeichnet.

Neben dem Richteramt wirkt der Rabbiner auch als eine Art Standesbeamter: Er führt Trauungen durch und ist ebenfalls für Ehescheidungen zuständig.

Vor allem in Israel, wo es nicht wie in der Diaspora Kultusgemeinden gibt, sind viele Rabbiner bei den Kommunen oder einzelnen Synagogen angestellt. Andere Rabbiner wiederum arbeiten als Seelsorger in Krankenhäusern oder sind darauf spezialisiert, sich ausschließlich um die Überwachung der Kaschrut zu kümmern. In Israel, aber auch in einigen anderen Ländern gibt es außerdem Militärrabbiner.

Kein Rabbiner kann für sich mehr Einfluss und Ansehen verlangen, als es seine persönliche moralische Autorität zulässt. Er sollte sich nicht mit physischen Mitteln Respekt verschaffen, sondern nur durch den Geist, sein Wissen und seine Bereitschaft, sich mit den Gemeindemitgliedern zu beschäftigen.

Jede Zeit wirft neue Fragen auf: heute zum Beispiel zu künstlicher Befruchtung, Leihmutterschaft oder Organtransplantation. Zu diesen Themen muss ein Rabbiner – auf Basis der traditionellen Literatur und der Auslegung maßgebender jüdischer Gelehrter – Stellung nehmen.

Rebbe Verwandt mit dem Wort Rabbi sind die jiddischen Begriffe »Rebbe« und »Reb«. »Rebbe« bezeichnet den Anführer einer chassidischen Gemeinschaft. Der Titel vererbt sich vom Vater auf den Sohn. Und mit »Reb« wird ein Mann ehrenvoll zur Lesung der Tora aufgerufen. Aber auch im Alltag ist es durchaus üblich, jeden frommen Juden mit Reb anzusprechen.

Lernt man auch nur ein einziges Torawort von jemandem, so sollte man ihn mit »Rabbi we Mori« (mein Rabbi und mein Lehrer) ansprechen.