Restitution

Gurlitt und kein Ende

Zwei Unterschriften sind ein Anfang. Eine dritte könnte bald folgen. Mit ihnen wird der Weg frei gemacht für eine Rückgabe von Gemälden an ihre rechtmäßigen Erben. Damit rückt endlich die Restitution jener NS-Raubkunst näher, die sich in dem Bilderkonvolut findet, das bei dem Kunsthändler Cornelius Gurlitt in München zeitweilig beschlagnahmt wurde und zu dem sich dann weitere Kunstwerke aus seinem Salzburger Haus gesellten.

Es ist ein bescheidener Anfang, auch wenn man bedenkt, dass von den rund 1500 Objekten etwas mehr als ein Drittel unzweifelhaft Eigentum Gurlitts war sowie um die 380 nach bisheriger Überprüfung als »entartete Kunst« in Museen und öffentlichen Sammlungen konfisziert wurden. Sie sind, nachdem das Amtsgericht München das Kunstmuseum Bern als Alleinerben Gurlitts anerkannt hat, theoretisch jetzt dessen Eigentum.

Allerdings hat die Sache noch einen Haken, weil Gurlitts Cousine Uta Werner ebenfalls einen Erbschein beantragt hat, da ihrer Meinung nach ihr Cousin nicht mehr testierfähig war, als er sein Testament zugunsten des Berner Museums unterschrieb. Dies hat das Münchner Gericht zwar am 26. März als unbegründet abgewiesen. Doch die Verwandten, die vorher keinerlei Kontakt zu ihrem Cousin hatten, können bis Ende April dagegen Einspruch einlegen. Geschieht das, zöge sich das Verfahren weiterhin in die Länge. Denn Bern erhält den Erbschein erst, wenn alle Einsprüche rechtskräftig abgelehnt sind.

Deshalb sind die Unterschriften von Kulturministerin Monika Grütters, mit denen sie als Bevollmächtigte der Bundesregierung der Restitution von Max Liebermanns Zwei Reiter am Strand und der Femme assise von Henri Matisse zustimmt, noch nicht der letzte Schritt. Der Nachlassverwalter kann die Aushändigung der Bilder an die Nachfahren der in der NS-Zeit Enteigneten erst verfügen, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Taskforce Ob das auch vorher möglich ist, weil sich alle Beteiligten – einerseits Bund, Bayern und Bern, andererseits die Cousine, wie zuvor Cornelius Gurlitt in seinen letzten Lebenstagen – für eine schnelle Abwicklung eindeutiger Fälle von NS-Raubkunst ausgesprochen haben, bleibt dabei offen. Immerhin sind seit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vom September 2011, dessen Vollzug im Februar 2012, dem Bekanntwerden des Falles im November 2013 und danach der Einberufung der Taskforce »Schwabinger Kunstfund«, die die Raubkunstfälle recherchieren soll, nicht nur Monate, sondern Jahre vergangen. Deshalb mangelt es nicht an Kritik an dieser langsamen Vorgehensweise.

Der Taskforce wird vorgeworfen, sich bislang nicht mit den Geschäftsunterlagen von Hildebrand Gurlitt, der als privilegierter Kunsthändler des Goebbels-Ministeriums in den Kunstraub verwickelt war, ausreichend vertraut gemacht zu haben. Dem hält die Berliner Forschungsstelle entgegen, sie könne nicht über den Nachlass von Cornelius Gurlitt verfügen. Die Akten, die in privatem Besitz waren – »insgesamt 17 Kisten, die höchst relevante Unterlagen enthalten« –, seien ihr erst jetzt, am 20. März, übergeben worden. Zugleich verweist sie darauf, dass etwa 300 Anfragen vorliegen, die bearbeitet werden müssten.

Dem halten die Anwälte der Erben entgegen, ihnen werde eine konstruktive Mitarbeit verweigert, weil ihnen keine Einsicht in die Unterlagen, über die die Taskforce verfüge, gewährt werde. Das aber, so die Haltung der Taskforce, verböten Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Deshalb wurden auch alle Namen in den Geschäftsbüchern von Hildebrand Gurlitt, die im Internet unter www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/KunstfundMuenchen.html einzusehen sind, geschwärzt und nur bei begründeten Anfragen bekannt gegeben.

Elfenbeinturm Unter derselben Internetadresse sind auch die seit Juli und Oktober 2014 abgeschlossenen Provenienzrecherchen nachzulesen. Es sind bislang lediglich drei Fälle. Seitdem ist immer wieder von einer unmittelbar bevorstehenden Rückgabe dieser Werke an die Erben zu lesen. Doch die Praxis eines Erbrechts, das für solche Fälle nicht geschaffen wurde, setzt diese Ankündigungen stets wieder ins Unrecht. »Sie leben in einem Elfenbeinturm«, bemerkte David Toren über die Taskforce. Sie mache die »Anspruchsteller« zu Bittstellern und quäle die Erben, weil sie ihr Wissen nicht teile.

David Toren, 1925 als Klaus-Günther Tarnowski in Breslau geboren, wurde 14-jährig durch einen Kindertransport nach Schweden gerettet. Seit 1956 lebt er in New York als Patentanwalt. Als Großneffe des Breslauer Zuckerfabrikanten David Friedmann, der als Witwer noch vor seiner geplanten Deportation 1942 starb – und dessen Tochter und Erbin in Auschwitz ermor- det wurden –, hat er mit seinem älteren Bruder, der inzwischen mit 93 Jahren gestorben ist, Anspruch auf dessen Hinterlassenschaften.

Dazu gehört aus dessen umfangreicher Kunstsammlung das Liebermann-Gemälde Zwei Reiter am Strand. Zuletzt hatte er es vor seiner Flucht aus Deutschland 1939 im Haus seines Großonkels gesehen. Und weil ihn Pferde interessierten, ist es ihm in Erinnerung geblieben. Als das Bild in der Pressekonferenz zu sehen war, mit der der »Schwabinger Kunstfund« öffentlich wurde, machten ihn die Berliner Anwälte Lothar Fremy und Jörg Rosbach, die den Friedmann-Erben nachspürten, darauf aufmerksam.

Liste Das Bild stand (und steht) gleich zweimal im Lost-Art-Verzeichnis. Nach Friedmanns Tod gelangte es in das Schlesische Museum der Bildenden Künste, dessen Direktor, Cornelius Müller-Hofstede, es Hildebrand Gurlitt verkaufte.

Außerdem findet es sich in der Liste der 115 Gemälde, 19 Zeichnungen und 72 anderen Kunstobjekte aus Gurlitts Besitz im Central Collecting Point Wiesbaden, die die Amerikaner beschlagnahmt und ihm 1950 zurückerstattet hatten. Das verdankte Gurlitt einer doppelten Falschaussage. Zum einen behauptete er eidesstattlich, den Liebermann habe sein Vater bereits vor 1933 besessen, zum anderen, alle seine beweiskräftigen Unterlagen und Geschäftspapiere seien am 13. Februar 1945 in Dresden verbrannt.

David Toren, der seinen Anspruch zusätzlich durch eine Klage auf Herausgabe des Gemäldes vor dem United States District Court of Columbia gegen Bayern und die Bundesrepublik geltend macht, besitzt natürlich keinerlei Dokumente, mit denen er belegen kann, dass der Gurlitt-Liebermann tatsächlich der Friedmann-Liebermann ist. Den Beweis erbrachte jedoch die Provenienzrecherche der Taskforce.

Dieses Nachweisproblem haben die meisten Erben, häufig bereits die dritte Generation. Das gilt genauso für das zweite Gemälde, dessen Restitution ansteht, die Sitzende Frau von Matisse. Denn im Werk des Malers gibt es mehr als ein Gemälde mit dem Titel Femme assise.

Doch auch hier gelang der Beweis zugunsten der Enkelin des Pariser Kunsthändlers Paul Rosenberg, der 162 Gemälde in einem Tresor der Banque Nationale pour la Commerce et l’Industrie in Libourne in Sicherheit glaubte. Durch einen Denunzianten wurde das Versteck verraten, sodass der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), der nicht nur in Frankreich Kunstsammlungen und Bibliotheken von Juden requirierte, die Bilder abtransportieren konnte.

Tempo Unklar bleibt allerdings, wann und wie Hildebrand Gurlitt in den Besitz des Gemäldes kam. Während die Recherche der Taskforce keinen Beleg für die Zeit zwischen 1942 und 1956 fand, behauptet der Anwalt von Ute Werner, Gurlitt habe es 1953 in Paris für einen »marktangemessenen« Preis gekauft.

Bei dem dritten Werk, dessen Restitution ansteht, dem Klavierspiel von Carl Spitzweg, ist die Sache einfach. Auf der Rückseite der Zeichnung findet sich der Vermerk »Spitzweg Aus der Sammlung Geh. Rat Hinrichsen-Leipzig«. Gemeint ist damit der Besitzer des Leipziger Musikverlages C. F. Peters, der 1942 in Auschwitz ermordet wur- de. Seine Kunstsammlung verwahrte das Museum der Bildenden Künste in Leipzig, von dem Gurlitt unter anderem den Spitzweg für 300 Reichsmark kaufte.

Diese drei Beispiele lassen erkennen, wie vertrackt und zeitaufwendig die Forschung nach den ursprünglichen Eigentümern ist. Nicht zuletzt, weil es immer wieder unberechtigte Ansprüche abzuwehren gilt – für den Rosenberg-Matisse gab es beispielsweise zwei Anträge, deren Beweismittel sich als gefälscht erwiesen. Aber sie werfen auch die Frage auf, wann bei diesem Tempo die übrigen »499 befangenen Objekte«, von denen die Taskforce spricht, abgearbeitet sein werden.

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