Zwei britische und amerikanische Nachkommen der einstigen jüdischen Besitzer des sogenannten Welfenschatzes haben vor dem US-Bundesdistriktgericht von Washington D.C. Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf Restitution des Kunstkonvoluts eingereicht, dessen Wert von Experten auf rund 400 Millionen Euro taxiert wird.
Die Erben reagieren damit auf die Empfehlung der sogenannten Limbach-Kommission (»Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz«) vom März 2014, in der eine Restitution abgelehnt worden war. Der Verkauf des Welfenschatzes an Preußen durch ein jüdisches Konsortium 1935 sei, so die Kommission, kein verfolgungsbedingter Zwangsverkauf gewesen.
Göring Der sogenannte Welfenschatz war einst der Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius im niedersächsischen Braunschweig. Seit dem 17. Jahrhundert war die Sammlung wertvoller Goldschmiedearbeiten aus dem Mittelalter im Besitz des Welfenhauses. 1929, kurz vor dem weltweiten Börsenkrach, hatte ein Konsortium jüdischer Kunsthändler die 82 Einzelexponate für 7,5 Millionen Reichsmark vom Welfenhaus erworben hatte.
40 Stücke wurden an verschiedene Museen und Privatleute vor allem in den USA veräußert. 1935 kaufte der preußische Staat, Träger der Berliner Museen, die verbliebenen 42 Teile des Schatzes für 4,25 Millionen Reichsmark. Zwei weitere Objekte wurden wenig später hinzugekauft.
Kunsthändler Die Anwälte der Erben – es handelt sich um Gerald Stiebel, einen Großneffen des Kunsthändlers Isaac Rosenbaum, und Alan Philipp, Enkel des Kunsthändlers Zacharias Hackenbroch – argumentieren, der Verkaufspreis 1935 habe klar unter dem damaligen Marktwert gelegen. Aufgrund der judenfeindlichen Atmosphäre in Nazideutschland 1935 könne von einer freien Transaktion zwischen gleichberechtigten Marktteilnehmern nicht die Rede sein.
Die jüdischen Besitzer hätten unter explizitem, dokumentarisch nachweisbarem Druck von NS-Behörden gestanden, den Schatz an die preußische Staatsregierung unter Hermann Göring zu verkaufen: »Sie hatten keine Wahl«, so der deutsche Anwalt der Erben, Markus Stötzel. Sein amerikanischer Kollege Nicholas M. O’Donnell bezeichnete die Weigerung der Bundesrepublik, den Schatz zu restituieren, als »unvereinbar mit der historischen Verantwortung Deutschlands«. ja/epd