Glossar

Hesped

Es gibt zwei Elemente der Trauerrede: Eines ist das Preisen und das andere das Beweinen des Verstorbenen. Foto: Flash 90

Die Trauerrede, der Hesped, ist ein wesentlicher Bestandteil der Begräbniszeremonie. Im 1. Buch Mose (23,2) beschreibt die Tora, wie Awraham, der Stammvater des jüdischen Volkes, um seine Frau Sara trauert. Der hebräische Satz lautet: »Wajawo Awraham lispod leSara weliwkota« (Awraham kam, um Sara zu preisen und zu beweinen.«). Von dem Verb »lispod« (preisen) stammt der Begriff Hesped.

Diesem Toravers entnehmen wir zwei Elemente der Trauerrede: Eines ist das Preisen und das andere das Beweinen des Verstorbenen. Im Schulchan Aruch lesen wir (Jore Dea 344,1): »Es ist eine große Mizwa, den Verstorbenen in angemessener Weise zu preisen. Und die Mizwa ist, die Stimme zu erheben, um Dinge über den Verstorbenen zu sagen, die das Herz (der Gemeinde) berühren, sodass sie weinen, und auch soll man die guten Taten des Verstorbenen erwähnen und diesen preisen.«

Mizwa Dass der Schulchan Aruch den Hesped als eine »Mizwa g’dola«, eine große Mizwa, sieht, ist bemerkenswert, denn wir finden diesen Ausdruck nur noch zwei Mal: in Zusammenhang mit den Mizwot von der Befreiung von Gefangenen und dem Geldverleih an Arme.

Der Talmud (Sanhedrin 46a) stellt die Frage, ob ein Hesped dem Verstorbenen oder den Lebenden zur Ehre gereicht. Die klare Antwort: Er ist sowohl für die Lebenden als auch für die Toten gedacht. Die Lebenden sollen durch das Lernen der guten Taten des Verstorbenen Erbauung finden und Teschuwa tun.

Ein Hesped soll ausgewogen, jedoch nicht maßlos übertrieben sein. Man kann in jedem Menschen etwas Gutes finden, es ist aber verboten, den Verstorbenen für Eigenschaften zu loben, die er überhaupt nicht hatte, denn dies könnte als Spott angesehen werden. Eine leichte Übertreibung seiner Tugenden ist jedoch zulässig und würde nicht als Lüge empfunden werden, denn man kann davon ausgehen, dass manche Menschen einfach nicht das volle Ausmaß seiner guten Eigenschaften kannten.

Der Hesped wird in der Regel vor der eigentlichen Bestattung, entweder in der Trauerhalle oder auf dem Friedhof am offenen Grab, gehalten. Für herausragende Gelehrte oder Gemeindeleiter kann der Hesped auch in der Synagoge, dem Bet Hamidrasch oder einem anderen Ort der Gemeindeversammlung gehalten werden.

Wenn es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, dass bei seinem Begräbnis kein Hesped gehalten wird, so muss dies respektiert werden. Hat der Verstorbene aber darauf bestanden, dass über seinen Tod niemand trauern darf, so ist es nicht erlaubt, diesem Wunsch zu entsprechen.

Feiertage Ein Hesped wird nicht gehalten, wenn die Beerdigung an einem Freitagnachmittag, an Rosch Chodesch oder am ersten Tag eines jüdischen Festes stattfindet, denn dies sind Tage der Freude für die ganze Gemeinde. Daher ist eine öffentliche Zurschaustellung von Trauer unangemessen. Wir lesen in der Tora: »Und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe« (5. Buch Mose 16,14).

Ein kurzer Hesped jedoch, der den Verstorbenen nur preist, ohne ihn zu beweinen, ist an diesen Tagen erlaubt. In diesem Fall wird die umfangreichere Trauerrede auf einen Zeitpunkt nach dem Fest verschoben. Vor allem für herausragende Rabbiner oder Gemeindeleiter kann sie während der Schiwa, den Schloschim oder jederzeit während des Trauerjahres gehalten werden.